Wenn, trotz aller Vorsicht, doch mal etwas passieren sollte und sei es auch nur ein kleiner Unfall, dann können die Pferde Schaden nehmen - durch Schock, leichte Verletzungen oder schlimmstenfalls können sie sogar sterben.
Verursachen Sie nämlich einen Unfall und neben dem eigenen Tier kommt auch noch das andere Pferd zu Schaden, dann kommt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für daraus erwachsende Haftungsansprüche für das fremde Pferd sicherlich nicht auf. Für Sie kann dieser Freundschaftsdienst so zu einer kostspieligen Angelegenheit werden, es sei denn, Sie sind ausreichend versichert.
Für solche Fälle gibt es jetzt eine neue Police von der DBV-winterthur.
Bei der „Pferdeanhänger-Inhaltsversicherung“ wird ein bestimmter
Anhänger vereinbart, dessen Inhalt (also nicht nur die eigenen Pferde,
sondern alle zu transportierenden Pferde sowie Reitzubehör) versichert
ist. In erster Linie sind Unfälle und daraus hervorgehende Schäden
an den mitgeführten Pferden versichert, ohne dass es einer Festlegung auf
bestimmte Pferde bedarf. Die Transporthaftung fremder mitgeführter Pferde
ist durch ein ergänzendes Deckungselement bis zu 2.500 Euro beitragsfrei
inbegriffen. Selbstverständlich können auch höhere Haftungssummen
vereinbart werden. Im Gegensatz zu anderen Transportversicherungen werden, zusätzlich
zu Fällen mit Tod oder Nottötung als Unfallfolge, auch Kosten wie
tierärztliche Behandlungen bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme übernommen,
die durch den Unfall notwendig werden.
Artikel eingestellt am 11.04.2006 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
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