Am 1.01.2005 tritt das „Kinderberücksichtigungsgesetz“ in Kraft. Nach diesem Gesetz müssen kinderlose gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 65 Jahren ab dem 1.01.2005 einen Zuschlag von 0,25%-Punkten zur Pflegeversicherung zahlen. Der Arbeitnehmeranteil für diese Versicherten steigt somit auf 1,1 % vom beitragspflichtigen Einkommen, der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 0,85 %.
Beispiel: 2.000 EUR Monatseinkommen
a) bisheriger Beitrag = 34 EUR (1,7 % vom Einkommen),
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte
b) Beitrag ab 01.01.2005 = 39 EUR (1,95% vom Einkommen), der Arbeitnehmer zahlt
22 EUR (1,1 %) und der Arbeitgeber 17 EUR (0,85 %).
Das neue Gesetz hat keinen Einfluss auf die private
Pflegepflichtversicherung. Dadurch wird die private Absicherung noch attraktiver.
Artikel eingestellt am 21.12.2004 in der Rubrik Pflegeversicherung.
Autor: Gerhard Jager.
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