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Neue Regelung für gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Am 1.01.2005 tritt das „Kinderberücksichtigungsgesetz“ in Kraft. Nach diesem Gesetz müssen kinderlose gesetzlich Versicherte zwischen 23 und 65 Jahren ab dem 1.01.2005 einen Zuschlag von 0,25%-Punkten zur Pflegeversicherung zahlen. Der Arbeitnehmeranteil für diese Versicherten steigt somit auf 1,1 % vom beitragspflichtigen Einkommen, der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 0,85 %.

Beispiel: 2.000 EUR Monatseinkommen

a) bisheriger Beitrag = 34 EUR (1,7 % vom Einkommen), Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte
b) Beitrag ab 01.01.2005 = 39 EUR (1,95% vom Einkommen), der Arbeitnehmer zahlt 22 EUR (1,1 %) und der Arbeitgeber 17 EUR (0,85 %).

Das neue Gesetz hat keinen Einfluss auf die private Pflegepflichtversicherung. Dadurch wird die private Absicherung noch attraktiver.

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