Die gesetzliche Pflegeversicherung wird ab 1. Januar 2005 für alle Kinderlosen teurer, weil es der Gesetzgeber so fordert. Die Pflegebeiträge der NKV steigen dagegen auch für Kinderlose nicht.
Hier die neuen Beitragssätze zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung in Prozent des Monatsgehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | in allen Bundesländern außer Sachsen |
0,85 | 0,85 | Arbeitnehmer bis 23 Jahre; Arbeitnehmer, die Kinder haben oder hatten |
1,10 | 0,85 | Arbeitnehmer ohne Kinder ab 23 Jahre |
1,70 | 0,00 | Rentner und Selbständige mit Kindern; vor dem 1.1.1940 geborene Rentner |
1,95 | 0,00 | Selbständige ohne Kinder und kinderlose Rentner ab Jahrgang 1940 |
Arbeitnehmer | Arbeitgeber | Sonderbestimmung für Sachsen |
1,35 | 0,35 | Arbeitnehmer bis 23 Jahr oder mit Kindern |
1,60 | 0,35 | Arbeitnehmer ab 23 Jahre ohne Kinder |
Das Bundesverfassungsgericht fordert, kindererziehende Pflichtversicherte
in der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber kinderlosen zu bevorzugen.
Aber die Finanzsituation in der sozialen Pflege-Pflichtversicherung ist seit
einiger Zeit so angespannt, daß eine Beitragssenkung für Eltern nicht
möglich ist. Daher erhebt der Gesetzgeber ab 1. Januar 2005 von Kinderlosen
ab 23 Jahren einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag, den der Arbeitnehmer
allein zahlt. Die Mehrbelastung liegt bei bis zu 8,82 EUR pro Monat.
Nicht betroffen von dieser Neuerung sind privat Vollversicherte. Bei ihnen bleibt
der Beitrag unabhängig von der Zahl der Kinder. Denn sie sorgen selbst
für ihr Alter vor und hatten Ende 2003 deutschlandweit bereits Altersrückstellungen
in Höhe von 12,6 Mrd. Euro gebildet.
Die Beiträge der privat Pflegeversicherten sind in den letzten Jahren
im Durchschnitt mehrmals gesunken. Freiwillig gesetzlich Versicherte können
sich innerhalb bestimmter Fristen von der Versicherungspflicht befreien lassen
und privat versichern.
Quelle: NÜRNBERGER Versicherung
Artikel eingestellt am 18.01.2005 in der Rubrik Pflegeversicherung.
Autor: Gerhard Jager.
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