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Neue Beiträge der Pflege-Pflichtversicherung

Pflegetagegeldversicherung
Unterschiedliche Beiträge in der Pflege-Pflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird ab 1. Januar 2005 für alle Kinderlosen teurer, weil es der Gesetzgeber so fordert. Die Pflegebeiträge der NKV steigen dagegen auch für Kinderlose nicht.

Hier die neuen Beitragssätze zur gesetzlichen Pflege-Pflichtversicherung in Prozent des Monatsgehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze

Arbeitnehmer Arbeitgeber in allen Bundesländern außer Sachsen
0,85 0,85 Arbeitnehmer bis 23 Jahre; Arbeitnehmer, die Kinder haben oder hatten
1,10 0,85 Arbeitnehmer ohne Kinder ab 23 Jahre
1,70 0,00 Rentner und Selbständige mit Kindern; vor dem 1.1.1940 geborene Rentner
1,95 0,00 Selbständige ohne Kinder und kinderlose Rentner ab Jahrgang 1940
     
Arbeitnehmer Arbeitgeber Sonderbestimmung für Sachsen
1,35 0,35 Arbeitnehmer bis 23 Jahr oder mit Kindern
1,60 0,35 Arbeitnehmer ab 23 Jahre ohne Kinder

Das Bundesverfassungsgericht fordert, kindererziehende Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber kinderlosen zu bevorzugen. Aber die Finanzsituation in der sozialen Pflege-Pflichtversicherung ist seit einiger Zeit so angespannt, daß eine Beitragssenkung für Eltern nicht möglich ist. Daher erhebt der Gesetzgeber ab 1. Januar 2005 von Kinderlosen ab 23 Jahren einen um 0,25 Prozentpunkte höheren Beitrag, den der Arbeitnehmer allein zahlt. Die Mehrbelastung liegt bei bis zu 8,82 EUR pro Monat.
Nicht betroffen von dieser Neuerung sind privat Vollversicherte. Bei ihnen bleibt der Beitrag unabhängig von der Zahl der Kinder. Denn sie sorgen selbst für ihr Alter vor und hatten Ende 2003 deutschlandweit bereits Altersrückstellungen in Höhe von 12,6 Mrd. Euro gebildet.

Die Beiträge der privat Pflegeversicherten sind in den letzten Jahren im Durchschnitt mehrmals gesunken. Freiwillig gesetzlich Versicherte können sich innerhalb bestimmter Fristen von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichern.

Quelle: NÜRNBERGER Versicherung

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