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Mietpreisbremse kommt – was bedeutet das für Mieter und Eigentümer?

Mietpreisbremse kommt – was bedeutet das für Mieter und Eigentümer?

Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas hat ambitionierte Pläne. Er hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Mieter schützen und Makler daran hindern soll, ihre Kundschaft "abzuzocken". Auch die immer weiter ansteigenden Mietpreise in Großstädten sollen gebremst werden.

Die Mietpreisbremse ist für Großstädte schon länger im Gespräch. Horrende Mietpreise machen die Wohnungssuche für Durchschnittsverdiener in Städten wie Hamburg, Stuttgart oder München zu einem beinahe unmöglichen Unterfangen. Die große Koalition nahm das Vorhaben einer Mietpreisregulierung auf Anregung der SPD in den Koalitionsvertrag auf. Nun steht der Gesetzesentwurf fest.

Bisher ist es Wohnungsbesitzern von Neuvermietungen möglich, den Mietpreis selbst zu bestimmen. In begehrten Wohnlagen nutzen die Besitzer natürlich ihre Chance und lassen die Mietpreise in die Höhe schießen. Extreme Preissprünge soll das neue Gesetz künftig unterbinden. Vermieter sollen dann nur noch maximal 10 Prozent mehr als die ortsübliche Durchschnittsmiete verlangen können. Mehr als 280 Millionen Euro jährlich sollen Mieter dadurch künftig sparen können.

Die Durchschnittsmiete wird im Normalfall durch den Mietspiegel ermittelt. Genau da liegt aber ein großes Problem. Von Stadt zu Stadt schwank die Aussagerichtigkeit des Spiegels, Gegenden, in denen viele teure Wohnungen zur Miete bestehen, steigt natürlich auch der Durchschnittsmietpreis für andere an und verzerrt das eigene Bild. Der Gesetzesentwurf äußerte sich dazu, dass die Erstellung von Mietspiegeln künftig eine rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung erhalten solle.

Die Mietpreisbremse soll nicht im gesamten Bundesgebiet eingeführt werden, sondern hauptsächlich in den Gegenden, wo die Situation so schwierig ist, wie in den genannten Ballungszentren. Der Grund: Durchschnittlich sind die Mieten in Deutschland im vergangenen Jahr weniger stark gestiegen als die Inflationsrate. Circa vier Millionen der insgesamt 21 Millionen Mietwohnungen sollen laut Entwurf in solchen Gebieten liegen. Erstvermietungen von Neubauten sollen von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Auch nach einer umfassenden Modernisierung dürfen Vermieter die Preise weiterhin erhöhen.

Auch bei den Maklerprovisionen soll sich künftig etwas tun. Der Entwurf sieht vor, dass Makler von Wohnungssuchenden keine Courtage mehr verlangen dürfen, es sein denn, Mietinteressenten hätten den Maklern schriftlich den Auftrag dazu erteilt.

Das Gesetz soll im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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