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Medizinischer Dienst hofft auf Besserung im Pflegesystem

Pflegetagegeldversicherung

Die Pflege in Deutschland ist nach wie vor ein brisantes Thema. Dass das System Neuerungen braucht, hat auch die Bundesregierung schon seit längerem bemerkt. Bisher galt ein Begutachtungssystem, dass den Pflegeanspruch in Minuten aufteilte. Damit soll jetzt Schluss sein.

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hofft in diesem Zusammenhang zukünftig auf eine sachlichere Diskussion beim Thema Pflege und erwartet weniger Streit bezüglich der Einstufungen. "Wir erhoffen uns sachlichere Diskussionen als die Minuten-Feilscherei, die wir zurzeit haben", sagte Dr. Martin Rieger, Ärztlicher Direktor des MDK Westfalen-Lippe. Außerdem hofft Rieger, dass das Geld, dass der Pflege zur Verfügung steht, sinnvoller, einfacher und nachvollziehbarer verteilt werde.

Um zu testen, ob das neue System zur Beurteilung der Pflegestufe auch in der Praxis funktioniert, wurden in den letzten Monaten Praktikabilitätsstudien durchgeführt. Dabei wurden die Pflegebedürftigen sowohl nach dem alten, als auch nach dem neuen System begutachtet. Die Ergebnisse, die Experten dann vorlegen, sollen Anfang des kommenden Jahres, ebenso wie die der zweiten Studie zur Messung des Versorgungsaufwandes in den stationären Pflegeeinrichtungen, vorgestellt werden.

Starten soll das neue Einstufungssystem frühestens Anfang 2017. Grundlegende Neuerung: Die Einstufung soll nicht mehr anhand des Pflegeaufwandes in Minuten bemessen werden, vielmehr soll die Sichtweise auf den Pflegebedürftigen und dessen benötigte Hilfe individueller werden. So soll die Einstufung durch ein Punktesystem davon abhängen, was der Pflegebedürftige im Alltag noch alleine bewerkstelligen kann. Außerdem wird es künftig statt drei, fünf Pflegestufen geben. Bisherige Ergebnisse der Praktikabilitätsstudien zeigen, dass die neue Einstufungsmethode zumindest bei den Gutachtern und Versicherern gut ankommt. Man könne sehen, dass die Perspektive weiter gehe, als bisher. Neben körperlichen Beeinträchtigungen würden nun auch psychische und kognitive mit einbezogen, so Ute Schrage, Teamleiterin beim MDK Westfalen-Lippe. Zur Zeit ist dieser Punkt nämlich eine der Schwachstellen des Bewertungssystems. Die Begutachtung stützt sich künftig auf fünf Module. Dazu gehören die bisher entscheidenden Bereiche Mobilität und Alltagsverrichtungen, beispielsweise Körperpflege oder Ernährung.

Sie fließen zu 50 Prozent in die Ermittlung der Punkte ein, die über den Pflegegrad entscheiden. Die Spanne reicht von 15 bis 100 Punkten, wobei 100 Punkte der vollkommenen Unselbstständigkeit und damit dem künftigen Pflegegrad fünf entsprechen.

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