Start

Kostenerstattung für künstliche Befruchtung

Kostenerstattung für künstliche Befruchtung
Die Kosten für die künstliche Befruchtung werden nun endlich von den gesetzlichen Krankenkassen ganz übernommen!

So zumindest, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht. Allerdings lehnt die Bundesregierung die volle Erstattung der künstlichen Befruchtung (IvF) nach wie vor ab.

Darüber hinaus soll auch die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) weiterhin nur zur Hälfte von den Kassen bezahlt werden.

Gefordert wurde die vollständieg Kostenübernahme durch die Länderkammer im April. Basis hierfür war die Initiative von Thüringen, Sachsen und dem Saarland.

Würde man dem Gesetzentwurf folgen, würden die Krankenkassen künftig wieder vollständig für die IvF aufkommen, nachdem 2004 die Erstattungsfähigkeit im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) auf die Hälfte der Kosten begrenzt worden war.

Klare Worte gab es hierzu aus der schwarz-gelben Koalition, dass die Wiedereinführung der vollständigen Finanzierung derzeit nicht geplant sei.

Insbesondere handele es sich nach Angaben der Regierung bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung. Die Ausuferung dieser und anderer Leistungen habe man gerade mit dem GMG verhindern wollen.

Die endgültige Entscheidung liegt nun wieder in den Händen der Länder. Die Bundesregierung weist deshalb bewusst darauf hin, dass es den Ländern unbenommen bleibe, die IvF zu fördern.

Bislang ist Sachsen das einzige Bundesland, dass die künstliche Befruchtung finanziell unterstützt.

Aber auch andere Länder zeigen sich reformwütig. So sagte der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler (FDP), er werde einen erneuten Vorstoß im nächsten Jahr prüfen und in allen zuständigen Ministerkonferenzen weiter hierfür werben.

Im Moment übernehmen die Kassen nur noch die Hälfte der Behandlungskosten, was zu einem Einbruch der Behandlungen um bis zu 50% geführt habe.

Die Kosten für eine Behandlung betragen im Schnitt ca. 3200 Euro pro Behandlungszyklus - mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro für die Paare pro Behandlung. Die eventuell notwendige vierte Behandlung müssen die Versicherten in vollem Umfang selbst übernehmen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

Autor: .