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Die Kosten für
die künstliche Befruchtung werden nun endlich von den
gesetzlichen Krankenkassen ganz übernommen!
So zumindest, wenn es nach dem Willen des Bundesrates geht. Allerdings
lehnt die Bundesregierung die volle Erstattung der künstlichen
Befruchtung (IvF) nach wie vor ab.
Darüber hinaus soll auch die intrazytoplasmatische
Spermieninjektion (ICSI) weiterhin nur zur Hälfte von den
Kassen bezahlt werden.
Gefordert wurde die vollständieg Kostenübernahme
durch die Länderkammer im April. Basis hierfür war
die Initiative von Thüringen, Sachsen und dem Saarland.
Würde man dem Gesetzentwurf folgen, würden die
Krankenkassen künftig wieder vollständig für
die IvF aufkommen, nachdem 2004 die Erstattungsfähigkeit im
Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) auf die
Hälfte der Kosten begrenzt worden war.
Klare Worte gab es hierzu aus der schwarz-gelben Koalition, dass die
Wiedereinführung der vollständigen Finanzierung
derzeit nicht geplant sei.
Insbesondere handele es sich nach Angaben der Regierung bei der
künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung.
Die Ausuferung dieser und anderer Leistungen habe man gerade mit dem
GMG verhindern wollen.
Die endgültige Entscheidung liegt nun wieder in den
Händen der Länder. Die Bundesregierung weist deshalb
bewusst darauf hin, dass es den Ländern unbenommen bleibe, die
IvF zu fördern.
Bislang ist Sachsen das einzige Bundesland, dass die
künstliche Befruchtung finanziell unterstützt.
Aber auch andere Länder zeigen sich reformwütig. So
sagte der saarländische Gesundheitsminister Georg Weisweiler
(FDP), er werde einen erneuten Vorstoß im nächsten
Jahr prüfen und in allen zuständigen
Ministerkonferenzen weiter hierfür werben.
Im Moment übernehmen die Kassen nur noch die Hälfte
der Behandlungskosten, was zu einem Einbruch der Behandlungen um bis zu
50% geführt habe.
Die Kosten für eine Behandlung betragen im Schnitt ca. 3200
Euro pro Behandlungszyklus - mit einem Eigenanteil von etwa 1600 Euro
für die Paare pro Behandlung. Die eventuell notwendige vierte
Behandlung müssen die Versicherten in vollem Umfang selbst
übernehmen.