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Kritik an der Reform

Private Krankenversicherung
Union wie SPD vermuten durch die Einführung des Basistarifs in die private Krankenversicherung Verstöße gegen das Grundgesetz. Nicht nur in der Politik stimmt man sich auf eine „Reform der Reform“ ein. So verlautbart zum Beispiel auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, dass man die Pläne für die Einführung eines Basistarifs auf dessen Vereinbarkeit mit dem Europarecht überprüfen sollte. Laut Bundesärztekammer beende die Einführung des GKV-gleichen Basistarifs in die private Krankenversicherung deren Funktion, der „frei wählbaren Absicherung der Bürger im Krankheitsfall.“ Das Bundeskartellamt stellt den neuen Gesetzesentwurf aufgrund der Schwächung des Wettbewerbs in Frage. Bislang konnten die privaten Krankenversicherer sich ihre Kunden aussuchen. Mit dem neuen Basistarif müssen sie jeden Interessenten aufnehmen und zwar unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter. Mit der neuen Aufnahmepflicht würde das System der privaten Krankenversicherung gewaltig ins Wanken geraten. Der geplante Basistarif ist also Gegenstand ernstzunehmender Einwände. Es ist sogar die Rede von erneuten Änderungen der Reform der privaten Krankenversicherung. Laut FDP-Gesundheitsfraktion, müsse sich der Gesetzgeber ernsthaft mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesundheitsreform beschäftigen. Am kommenden Freitag wird das Reformgesetz zum ersten Mal offiziell im Bundesrat diskutiert. Zu welchen Änderungen es dann kommen wird und ob sich überhaupt noch etwas ändert, bleibt abzuwarten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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