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Union wie SPD vermuten durch die Einführung des Basistarifs in die private
Krankenversicherung Verstöße gegen das Grundgesetz. Nicht nur in der
Politik stimmt man sich auf eine „Reform der Reform“ ein. So verlautbart
zum Beispiel auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, dass man
die Pläne für die Einführung eines Basistarifs auf dessen Vereinbarkeit
mit dem Europarecht überprüfen sollte. Laut Bundesärztekammer beende
die Einführung des GKV-gleichen Basistarifs in die private Krankenversicherung
deren Funktion, der „frei wählbaren Absicherung der Bürger im
Krankheitsfall.“ Das Bundeskartellamt stellt den neuen Gesetzesentwurf aufgrund
der Schwächung des Wettbewerbs in Frage. Bislang konnten die privaten Krankenversicherer
sich ihre Kunden aussuchen. Mit dem neuen Basistarif müssen sie jeden Interessenten
aufnehmen und zwar unabhängig vom Gesundheitszustand und Alter. Mit der neuen
Aufnahmepflicht würde das System der privaten Krankenversicherung gewaltig
ins Wanken geraten. Der geplante Basistarif ist also Gegenstand ernstzunehmender
Einwände. Es ist sogar die Rede von erneuten Änderungen der Reform der
privaten Krankenversicherung. Laut FDP-Gesundheitsfraktion, müsse sich der
Gesetzgeber ernsthaft mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesundheitsreform
beschäftigen. Am kommenden Freitag wird das Reformgesetz zum ersten Mal offiziell
im Bundesrat diskutiert. Zu welchen Änderungen es dann kommen wird und ob
sich überhaupt noch etwas ändert, bleibt abzuwarten.