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Inzwischen gilt in Deutschland für alle Bürger eine
Pflicht zur Krankenversicherung, dabei ist es zuerst einmal
gleichgültig ob Gesetzlich oder Privat. Wichtig ist einzig,
dass eine Grundversorgung im Krankheitsfall gewährleistet
ist. Dazu zählen mindestens zwei Teile: die ambulante
Versorgung und die stationäre Versorgung. Eine Absicherung
für eine zahnärztliche Versorgung schreibt der
Gesetzgeber nicht vor, obwohl diese natürlich auch sinnvoll
wäre.
Der weitaus größte Teil der Deutschen ist Mitglied
in einer Gesetzlichen Krankenversicherung, nur wenige
Bevölkerungsgruppen, etwa Beamte, Besserverdienende oder
Selbständige, können sich vollständig private
krankenversichern. Privat versichert zu sein hat aber seine
Vorteile und die liegen nicht vordergründig in einer
Beitragsersparnis, sondern vor allen Dingen in einer meist
besseren medizinischen Versorgung. Nicht umsonst wird immer
wieder über eine "Zwei-Klassen-Medizin" diskutiert. Es gibt
also gute Gründe, warum es für viele Menschen
erstrebenswert ist, dem Status des Privatversicherten nahe zu
kommen.
Leistungen und
Lücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bei genauem Hinsehen zeigen sich die Lücken der gesetzlichen
Krankenversicherung.
Da
ist zuerst der Bereich der ambulanten Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten eine große
Anzahl von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen an. Dazu
haben die Gesetzlichen Versicherer noch Gesundheitschecks und
Schutzimpfungen in ihrem Leistungsangebot und natürlich eine
umfassende ambulante Grundversorgung bei fast allen medizinischen
Problemen vom Fußpilz bis zur Kopflaus.
Doch genau hier lauert auch eine der großen Fallen, denn wer
Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse will muss zahlen. So
fällt gerade im ambulanten Bereich ein riesiger Katalog an
Zuzahlungen an:
bei Arzt und Zahnarzt pro Quartal 10 Euro
Praxisgebühr
im Krankenhaus10 Euro pro Kalendertag für maximal
28 Tage pro Kalenderjahr
Stationäre Vorsorge 10 Euro pro Tag
maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Medizinische Rehabilitation 10 Euro pro Tag
maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr
In den folgenden Fällen sind 10 % des Preises zu
entrichten, mindestens 5 Euro maximal 10 Euro, aber nicht mehr als der
tatsächliche Preis.
Arznei- und Verbandsmittel
Fahrkosten
Heilmittel
Hilfsmittel
Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z.B.
Inkontinenzhilfen o.Ä. Hier beträgt die Zuzahlung 10
% je
Verbrauchseinheit, begrenzt auf 10 Euro pro Monat.
Brillen
und Kontaktlinsen
Bei Brillen oder anderen Sehhilfen stehen die Versicherten schnell und
dauerhaft im Dunkeln:
Die weitaus größte Zahl aller Gesetzlich
Versicherten mit Sehschwäche müssen Brille oder
Kontaktlinsen selbst zahlen. Einen Leistungsanspruch haben Kinder und
Jugendliche unter 18 Jahren.
Erwachsene Versicherte haben nur noch bei schwerer
Sehbeeinträchtigung einen Anspruch auf Sehhilfen /Brillen.
Anspruch besteht außerdem auf therapeutische Sehhilfen zur
Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen.
Naturheilkunde
und Heilpraktiker
Die sanften Therapieformen der Naturheilkunde haben oft
ähnliche Heilerfolge, wie die klassische Schulmedizin.
Gleichzeitig haben diese naturheilkundlichen Therapien meist wesentlich
weniger Nebenwirkungen. So verwundert es nicht, dass beinahe
70 Prozent der Deutschen neben der Schulmedizin auch die Vorteile der
Naturheilverfahren für sich nutzen möchten. Wer sich
die Alternative der Naturheilkunde vom Heilpraktiker offen lassen will
und gesetzlich versichert ist, zahlt diese Leistungen komplett aus
eigener Tasche.
Im
Krankenhaus
Eine der wichtigsten Leistungseinschränkungen der gesetzlichen
Krankenversicherung im stationären Bereich ist die Behandlung
durch den diensthabenden Arzt. Den Chefarzt wird man nur selten sehen.
Wer für sich die bestmögliche Behandlung
möchte, vom Chefarzt oder einem ausgewiesenen Spezialisten,
der muss dies meist selbst zahlen.
Dazu zahlt die Gesetzliche Krankenkasse nur die Unterbringung in einem
Mehrbettzimmer im Krankenhaus.
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keine freie Krankenhauswahl.
Der Patient muss in das Krankenhaus gehen, in das der behandelnde Arzt
ihn einweist.
Dazu kommt, dass für jeden Tag, den man stationär in
einem Krankenhaus verbringt eine Zuzahlung von 10 Euro
fällig ist, und das bis zu 28 Tagen pro Jahr.
Beim
Zahnarzt
Seit dem 01.01.2005 leisten die gesetzlichen Krankenkassen bei
Zahnersatz nur noch Festzuschüsse. Die Höhe
der Erstattung richtet sich nach den durchschnittlichen
Kosten der Regelversorgung. Von dieser Summe werden aber nur 50 %
erstattet. Nur wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er
über Jahre an regelmäßigen
Kontrolluntersuchungen teilgenommen hat, kann diesen Betrag bis
auf 65 % der durchschnittlichen Kosten für die
Regelversorgung steigern.
Regelversorgung das bedeutet, die preiswerteste, medizinisch notwendige
Behandlung zu erhalten. Weder gutes Aussehen des Zahnersatzes noch den
Patienten oder die verbleibenden Zähne schonende Verfahren
sind hier von Bedeutung.
Ebenfalls seit dem 01. Januar 2005 sind kieferorthopädische
Behandlungen bei Erwachsenen auf wenige Ausnahmen beschränkt.
Nur die Zahnbehandlung ist noch einigermaßen über
die GKV abgedeckt.
Die
Lösung: eine Krankenzusatzversicherung
Wer sich all diese Einschränkungen in der
Gesundheitsversorgung klarmacht, für den ist nicht die Frage
ob er eine Krankenzusatzversicherung braucht, sondern nur welche.
Und hier gilt es genau hinzusehen und sich selbst klar zumachen, welche
Leistungen man unbedingt haben möchte, was entbehrlich ist.
Dazu kann es sehr nützlich sein, sich die unterschiedlichen
Leistungen aus den verschiedenen Bereichen als kleine Bausteine zu
sehen, die dann zu einem großen Ganzen führen
können.
Der
erste Baustein: ambulante Leistungen
Hier geht es um die Leistungen im ambulanten Bereich. So kann man
bei der Auswahl seiner Krankenzusatzversicherung auf Tarife
Wert legen, die einen Schwerpunkt bei Vorsorgeuntersuchungen haben.
Dass die Private Krankenzusatzversicherung alle Gebühren und
Zuzahlungen erstattet, darauf sollte man beim Abschluss einer solchen
Versicherung in jedem Fall Wert lege. Denn diese Kosten wachsen bei
einer ernst zu nehmenden Erkrankung rasch zu einer stolzen Summe an.
Wer Brillen oder Kontaktlinsen als Leistung absichern möchte,
kann eine Zusatzversicherung abschließen, die zwischen 80 und
100 Prozent der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen
übernimmt. Allerdings haben diese Tarife immer eine Obergrenze
der Leistung. Oft sind diese auch nach Jahren gestaffelt, sodass am
Anfang der Versicherungsdauer weniger geleistet wird als nach zwei,
drei Jahren.
Wer zusätzliche Leistungen beim Heilpraktiker oder Arzt
für Naturheilkunde für sich selbst
regelmäßig nutzen will, der sollte einen Blick in
den gewünschten Tarif werfen. Dort sollte
festgehalten sein, dass auch Kostenerstattung für
Naturheilverfahren durch Heilpraktiker übernommen wird.
Der
zweite Baustein: Leistungen im Krankenhaus
Mit dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann
man unter anderem Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer in seinen Wunschtarif einschließen.
Sieht ein Tarif freie Krankenhauswahl vor, so kann man das Krankenhaus aufsuchen, das die beste Behandlung für den Unfall
oder die Erkrankung bietet. Man ist nicht gezwungen in das
nächstgelegene Haus zu gehen oder dorthin, wo der einweisende
Arzt das vorgesehen hat, denn die Krankenzusatzversicherung
übernimmt die Mehrkosten. Behandlung durch den Chefarzt oder
einen anerkannten Spezialisten, das sind die häufigsten
Wünsche eines Menschen, der sich wegen einer schweren
Erkrankung oder eines schlimmen Unfalls in ein Krankenhaus begeben
muss. Für solche Fälle hilft eine
Krankenzusatzversicherung mit Schwerpunkt Krankenhausleistungen, die
Kosten des Krankenhausaufenthaltes bei bester Betreuung,
überschaubar zu halten. In einigen Tarifen ist sogar die
zusätzliche naturheilkundliche Behandlung im Krankenhaus
mitversichert.
Der
dritte Baustein: Leistungen beim Zahnarzt
Da liegt der Bereich Zahnersatz bei den Leistungen aus einer
Krankenzusatzversicherung ganz vorn. Denn hier leistet die Gesetzliche
nur das Allernötigste und auch das nur gegen kräftige
Zuzahlung durch den Patienten. Wer also von sich selber weiß,
dass er mit aufwändigem Zahnersatz rechnen muss, sollte sich
die Tarife genau anschauen, die hierauf ihren Leistungsschwerpunkt
legen. Hier sollten Premium-Zahnersatz und Inlays versichert
sein.
Wenn Sie nun noch genauere Informationen möchten, vielleicht
sogar erfahren wollen, welcher Tarif zu Ihren Wünschen passt,
dann fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.