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Krankenversicherung: Gesetzlich oder Privat?

Private Krankenversicherung
Was Sie über die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung wissen sollten.

Inzwischen gilt in Deutschland für alle Bürger eine Pflicht zur Krankenversicherung, dabei ist es zuerst einmal gleichgültig ob Gesetzlich oder Privat. Wichtig ist einzig, dass eine Grundversorgung im Krankheitsfall gewährleistet ist. Dazu zählen mindestens zwei Teile: die ambulante Versorgung und die stationäre Versorgung. Eine Absicherung für eine zahnärztliche Versorgung schreibt der Gesetzgeber nicht vor, obwohl diese natürlich auch sinnvoll wäre.

Der weitaus größte Teil der Deutschen ist Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung, nur wenige Bevölkerungsgruppen, etwa Beamte, Besserverdienende oder Selbständige, können sich vollständig private krankenversichern. Privat versichert zu sein hat aber seine Vorteile und die liegen nicht vordergründig in einer Beitragsersparnis, sondern vor allen Dingen in einer meist besseren medizinischen Versorgung. Nicht umsonst wird immer wieder über eine "Zwei-Klassen-Medizin" diskutiert. Es gibt also gute Gründe, warum es für viele Menschen erstrebenswert ist, dem Status des Privatversicherten nahe zu kommen.

Leistungen und Lücken in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bei genauem Hinsehen zeigen sich die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung.

Da ist zuerst der Bereich der ambulanten Versorgung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten eine große Anzahl von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen an. Dazu haben die Gesetzlichen Versicherer noch Gesundheitschecks und Schutzimpfungen in ihrem Leistungsangebot und natürlich eine umfassende ambulante Grundversorgung bei fast allen medizinischen Problemen vom Fußpilz bis zur Kopflaus.

Doch genau hier lauert auch eine der großen Fallen, denn wer Leistung aus der gesetzlichen Krankenkasse will muss zahlen. So fällt gerade im ambulanten Bereich ein riesiger Katalog an Zuzahlungen an:
  • bei Arzt und Zahnarzt pro Quartal 10 Euro Praxisgebühr
  • im Krankenhaus10 Euro pro Kalendertag für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Stationäre Vorsorge 10 Euro pro Tag  maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Medizinische Rehabilitation 10 Euro pro Tag  maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • Anschlussrehabilitation für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr
  • In den folgenden Fällen sind 10 % des Preises zu entrichten, mindestens 5 Euro maximal 10 Euro, aber nicht mehr als der tatsächliche Preis.
    • Arznei- und Verbandsmittel
    • Fahrkosten
    • Heilmittel
    • Hilfsmittel
Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, z.B. Inkontinenzhilfen o.Ä. Hier beträgt die Zuzahlung 10 % je Verbrauchseinheit, begrenzt auf 10 Euro pro Monat.

Brillen und Kontaktlinsen
Bei Brillen oder anderen Sehhilfen stehen die Versicherten schnell und dauerhaft im Dunkeln:

Die weitaus größte Zahl aller Gesetzlich Versicherten mit Sehschwäche müssen Brille oder Kontaktlinsen selbst zahlen. Einen Leistungsanspruch haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Erwachsene Versicherte haben nur noch bei schwerer Sehbeeinträchtigung einen Anspruch auf Sehhilfen /Brillen. Anspruch besteht außerdem auf therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenverletzungen und Augenerkrankungen.

Naturheilkunde und Heilpraktiker
Die sanften Therapieformen der Naturheilkunde haben oft ähnliche Heilerfolge, wie die klassische Schulmedizin. Gleichzeitig haben diese naturheilkundlichen Therapien meist wesentlich weniger Nebenwirkungen. So verwundert es nicht, dass  beinahe 70 Prozent der Deutschen neben der Schulmedizin auch die Vorteile der Naturheilverfahren für sich nutzen möchten. Wer sich die Alternative der Naturheilkunde vom Heilpraktiker offen lassen will und gesetzlich versichert ist, zahlt diese Leistungen komplett aus eigener Tasche.

Im Krankenhaus
Eine der wichtigsten Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären Bereich ist die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Den Chefarzt wird man nur selten sehen.

Wer für sich die bestmögliche Behandlung möchte, vom Chefarzt oder einem ausgewiesenen Spezialisten, der muss dies meist selbst zahlen.

Dazu zahlt die Gesetzliche Krankenkasse nur die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus.

Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keine freie Krankenhauswahl. Der Patient muss in das Krankenhaus gehen, in das der behandelnde Arzt ihn einweist.

Dazu kommt, dass für jeden Tag, den man stationär in einem Krankenhaus verbringt eine Zuzahlung von 10 Euro fällig ist, und das bis zu 28 Tagen pro Jahr.

Beim Zahnarzt
Seit dem 01.01.2005 leisten die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatz nur noch  Festzuschüsse. Die Höhe der Erstattung richtet  sich nach den durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Von dieser Summe werden aber nur 50 % erstattet. Nur wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er über Jahre an regelmäßigen Kontrolluntersuchungen teilgenommen hat, kann diesen Betrag bis auf  65 % der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung steigern.

Regelversorgung das bedeutet, die preiswerteste, medizinisch notwendige Behandlung zu erhalten. Weder gutes Aussehen des Zahnersatzes noch den Patienten oder die verbleibenden Zähne schonende Verfahren sind hier von Bedeutung.

Ebenfalls seit dem 01. Januar 2005 sind kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen auf wenige Ausnahmen beschränkt. Nur die Zahnbehandlung ist noch einigermaßen über die GKV abgedeckt.

Die Lösung: eine Krankenzusatzversicherung
Wer sich all diese Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung klarmacht, für den ist nicht die Frage ob er eine Krankenzusatzversicherung braucht, sondern nur welche.

Und hier gilt es genau hinzusehen und sich selbst klar zumachen, welche Leistungen man unbedingt haben möchte, was entbehrlich ist.

Dazu kann es sehr nützlich sein, sich die unterschiedlichen Leistungen aus den verschiedenen Bereichen als kleine Bausteine zu sehen, die dann zu einem großen Ganzen führen können.

Der erste Baustein: ambulante Leistungen
Hier geht es um die Leistungen im ambulanten Bereich. So kann man bei  der Auswahl seiner Krankenzusatzversicherung auf Tarife Wert legen, die einen Schwerpunkt bei Vorsorgeuntersuchungen haben. Dass die Private Krankenzusatzversicherung alle Gebühren und Zuzahlungen erstattet, darauf sollte man beim Abschluss einer solchen Versicherung in jedem Fall Wert lege. Denn diese Kosten wachsen bei einer ernst zu nehmenden Erkrankung rasch zu einer stolzen Summe an.

Wer Brillen oder Kontaktlinsen als Leistung absichern möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen, die zwischen 80 und 100 Prozent der Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen übernimmt. Allerdings haben diese Tarife immer eine Obergrenze der Leistung. Oft sind diese auch nach Jahren gestaffelt, sodass am Anfang der Versicherungsdauer weniger geleistet wird als nach zwei, drei Jahren.

Wer zusätzliche Leistungen beim Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde für sich selbst regelmäßig nutzen will, der sollte einen Blick in den gewünschten Tarif  werfen. Dort sollte festgehalten sein, dass auch Kostenerstattung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker übernommen wird.

Der zweite Baustein: Leistungen im Krankenhaus
Mit dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann  man unter anderem Wahlleistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer in seinen Wunschtarif einschließen.

Sieht ein Tarif freie Krankenhauswahl vor, so kann man das Krankenhaus aufsuchen, das die beste Behandlung für den Unfall oder die Erkrankung bietet. Man ist nicht gezwungen in das nächstgelegene Haus zu gehen oder dorthin, wo der einweisende Arzt das vorgesehen hat, denn die Krankenzusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten. Behandlung durch den Chefarzt oder einen anerkannten Spezialisten, das sind die häufigsten Wünsche eines Menschen, der sich wegen einer schweren Erkrankung oder eines schlimmen Unfalls in ein Krankenhaus begeben muss. Für solche Fälle hilft eine Krankenzusatzversicherung mit Schwerpunkt Krankenhausleistungen, die Kosten des Krankenhausaufenthaltes bei bester Betreuung, überschaubar zu halten. In einigen Tarifen ist sogar die zusätzliche naturheilkundliche Behandlung im Krankenhaus mitversichert.

Der dritte Baustein: Leistungen beim Zahnarzt
Da liegt der Bereich Zahnersatz bei den Leistungen aus einer Krankenzusatzversicherung ganz vorn. Denn hier leistet die Gesetzliche nur das Allernötigste und auch das nur gegen kräftige Zuzahlung durch den Patienten. Wer also von sich selber weiß, dass er mit aufwändigem Zahnersatz rechnen muss, sollte sich die Tarife genau anschauen, die hierauf ihren Leistungsschwerpunkt legen.  Hier sollten Premium-Zahnersatz und Inlays versichert sein.


Wenn Sie nun noch genauere Informationen möchten, vielleicht sogar erfahren wollen, welcher Tarif zu Ihren Wünschen passt, dann fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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