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Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Gesetzliche Krankenversicherung wird auch in 2017 teurer

Nach einer Information des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen steigen bei vielen Kassen die Beiträge für ihre Mitglieder im Wahljahr 2017. Jede vierte Krankenversicherung wird teurer. Mehr als drei Millionen Versicherte sind davon betroffen. Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt seit 2015 14,60 Prozent. Diesen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Den Zusatzbeitrag dagegen, zahlt der Arbeitnehmer komplett alleine. Dieser Zusatzbeitrag wird individuell von der Krankenkasse festgelegt. Es gibt mittlerweile keine Krankenversicherung in Deutschland mehr, welche ohne den Zusatzbeitrag auskommt. Durchschnittlich beträgt er 1,1 Prozent.

Erhöhte Gesundheitskosten

Ursache für die steigenden Beiträge sind in erster Linie erhöhte Ausgaben bei den Gesundheitskosten im Verhältnis zu den Einnahmen. Neben allgemein gestiegenen Kosten im medizinischen Bereich trägt auch die Reform im Krankenhauswesen dazu bei. Eine zusätzliche Herausforderung für die Kassen ist der Zustrom von Flüchtlingen in den letzten Jahren. Sind diese in Deutschland anerkannt und beziehen Sozialleistungen, so fallen sie in die GKV und verursachen dort Leistungen.

Sonderkündigungsrecht

Wem eine Beitragserhöhung ins Haus flattert, genießt ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Erhöhung beträgt die Frist zwei Monate zum Monatsende. Eine Mindestversicherungsdauer muss nicht mehr erreicht werden.

Die Kassen mit den höchsten Zusatzbeitrags-Erhöhungen 2017:

  • BKK RWE - um 0,60 %
  • BKK Vital - um 0,50 %
  • BKK Deutsche Bank AG - um 0,40 %
  • BKK Henschel Plus - um 0,40 %
  • BKK Provita - um 0,40 %
Die Krankenkassen mit den niedrigsten Beiträgen 2017:
  • AOK Sachsen-Anhalt - 14,90 %
  • Metzinger BKK - 14,90 %
  • BKK Pfaff - 15,00 %
  • BKK Scheufelen - 15,00 %
  • BKK Würth - 15,00 %
Die Krankenkassen mit den höchsten Beiträgen 2017:
  • BKK Vital - 16,40 %
  • Merck BKK - 16,30 %
  • Viactiv Krankenkasse - 16,30 %
  • BKK Henschel Plus - 16,20 %
  • DAK - Gesundheit - 16,10 %

Wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln, könnten Sie auch darüber nachdenken, die ersparten Beiträge zum Beispiel in eine private Ergänzungsversicherung zu investieren, wie eine Zahnzusatzversicherung oder eine Krankenhausversicherung. Damit erweitern Sie den Leistungsumfang Ihres Krankenversicherungsschutzes erheblich.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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