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Kassen sollen Beiträge wieder selbst bestimmen

Kassen sollen Beiträge wieder selbst bestimmen

Vor nicht allzu vielen Jahren führte die damalige Regierung eine gesetzliche Kostenregelung für Krankenkassenbeitragszahlungen ein. Die Beitragssätze waren fest geregelt, die Angebote der verschiedenen Kassen auf einem Niveau. Das soll sich nun aber wieder ändern. Die neue Regierung plant, den Krankenkassen künftig mehr Spielraum bei der Preisgestaltung der Beiträge einzuräumen.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) möchte Anfang Juni 2014 ein entsprechendes Gesetz verabschieden, dass zum ersten Januar 2015 in Kraft treten soll. In folge der Gesetzesänderung sollen auch die pauschalen Zusatzbeiträge entfallen, die Kassen erheben durften und die vielen Versicherungsnehmern missfielen. Sowohl der Beitragssatz für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer soll dann dauerhaft auf 7,3 Prozent festgelegt werden. Besonders der festgesetzte Satz der Arbeitgeber sei ein wichtiger Faktor, damit auch die Lohnkosten stabil blieben, sagte Jens Spahn, Gesundheitsexperte der CDU. Außerdem könne durch das Gesetz wieder ein Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen entstehen. Flexibel sollen die Tarife durch den von Arbeitnehmern finanzierten Anteil von bisher 0,9 Prozent werden. Dieser Zusatzbeitrag kann dann individuell von jeder Kasse festgelegt werden und sich nach ihrer finanziellen Situation richten. Für einige Menschen wird sich die Lösung als Vorteil erweisen: die zusätzlichen Beiträge sollen sich nach dem Einkommen richten, sodass eine besondere Belastung für Rentner und Menschen mit wenig Einkommen wegfiele. "Mit der Gesetzesänderung ist die Debatte um eine Kopfpauschale für immer beendet", kommentierte Karl Lauterbach, Vizevorsitzender der SPD, den Plan der Koalition.

Die Opposition findet jedoch nicht nur lobende Worte für den Gesetzesentwurf der schwarz-roten Koalition. Maria Klein-Schmeik, gesundheitspolitische Vertreterin der Grünen, hält es für problematisch, dass die Pläne keine Belastungsgrenzen vorsehen. Sie fürchte, dass die zusätzlichen Beiträge für alle Versicherungsnehmer schnell in die Höhe schießen könnten. Experten schätzen, dass einzelne Kassen in drei Jahren Zusatzbeiträge von bis zu 2 Prozent des Einkommens verlangen könnten. Auch wird von Experten kritisiert, dass die preislichen Unterschiede der verschiedenen Kassen bis zu mehreren 100 Euro jährlich steigen könnten und darunter auch die finanzielle Schwächeren geplagt wären.

Mit diesen kritischen Stimmen im Hinterkopf klingt der Gesetzesvorschlag der Koalition noch nicht nach einer optimalen und gerechten Lösung, mit der sowohl finanzielle Probleme der einzelnen Kassen gelöst werden könnten, als auch eine gerechte Abgabenverteilung geschaffen würde. Ob bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch an den Feinheiten gefeilt wird, wird sich zeigen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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