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Als gesetzlich
Versicherter wie ein Privatversicherter behandelt zu werden – hilft da
die Wahl der Kostenerstattung?
Weit gefehlt! Bleiben doch die meisten Kassenpatienten, die sich
für einen Kostenerstattungstarif entschieden haben, auf einem
Großteil ihrer Arztkosten sitzen.
Dies bestätigten zumindest die beiden Branchenführer
Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK). So erstattet die Barmer GEK
im Schnitt nur rund ein Drittel der Kosten für die
eingereichte Privatrechnung. Bei der Konkurrenz, der TK, sind es etwa
36 Prozent.
Grund hierfür sei, dass eine Erstattung bei einer
Arztabrechnung des 2,3 fachen Satzes 1 zu 1 nicht möglich
sei. Darüber hinaus wird für den
höheren Aufwand der Kostenerstattung eine
Verwaltungskostenpauschale berechnet, die bei der Barmer GEK derzeit
7,5 Prozent und bei der TK zehn Prozent beträgt.
Durch die geplante Gesundheitsreform, will Bundesgesundheitsminister
Philipp Rösler (FDP) die Möglichkeit der
Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung noch attraktiver machen und dadurch das Kostenbewusstsein der Patienten
fördern.
Nachdem die bisher bestehenden Erstattungstarife kaum in Anspruch
genommen werden, soll es den gesetzlich Versicherten nun schmackhaft
gemacht werden, sich vom Arzt eine Rechnung ausstellen zu lassen. Diese
sollen sie zunächst selbst bezahlen und sich dann von der
Versicherung zurückerstatten lassen.
Weiter soll den gesetzlichen Kassen durch die Reform vorgegeben werden,
für den bürokratischen Mehraufwand nur noch maximal
fünf Prozent des Rechnungsbeitrags zu verlangen. Die bisherige
Regelung sprach hingegen von einer „angemessen“
Pauschale für den Mehraufwand.
Attraktiver soll die Kostenerstattung auch durch eine weitere Neuerung
werden. So planen FDP und Union die Mindestbindungsfrist für
Kostenerstattungstarife auf ein Vierteljahr zu senken, welche bisher
bei einem Jahr lag.
Kritisch wurde dies vom Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen. Dieser warnte vor
kürzeren Bindungsfristen bei den Kostenerstattungstarifen, da
diese zu problematischem Wechselverhalten führen
könnten.
Insbesondere führte der Verband an, das eventuell notwendige
Behandlungen verschoben würden, um einen finanziellen Vorteil
einzustreichen und kehrt zum solidarisch finanzierten
Sachleistungsprinzip dann zurück, wenn kostenintensive
Behandlungen anstehen.
Dies würde dem grundlegenden Solidargedanken der gesetzlichen
Krankenversicherung völlig zuwiderlaufen.