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Kostenerstattung aktuell

Kostenerstattung aktuell
Als gesetzlich Versicherter wie ein Privatversicherter behandelt zu werden – hilft da die Wahl der Kostenerstattung?

Weit gefehlt! Bleiben doch die meisten Kassenpatienten, die sich für einen Kostenerstattungstarif entschieden haben, auf einem Großteil ihrer Arztkosten sitzen.

Dies bestätigten zumindest die beiden Branchenführer Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK). So erstattet die Barmer GEK im Schnitt nur rund ein Drittel der Kosten für die eingereichte Privatrechnung. Bei der Konkurrenz, der TK, sind es etwa 36 Prozent.

Grund hierfür sei, dass eine Erstattung bei einer Arztabrechnung des 2,3 fachen Satzes 1 zu 1 nicht möglich sei. Darüber hinaus wird für den höheren Aufwand der Kostenerstattung eine Verwaltungskostenpauschale berechnet, die bei der Barmer GEK derzeit 7,5 Prozent und bei der TK zehn Prozent beträgt.

Durch die geplante Gesundheitsreform, will Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Möglichkeit der Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung noch attraktiver machen und dadurch das Kostenbewusstsein der Patienten fördern.

Nachdem die bisher bestehenden Erstattungstarife kaum in Anspruch genommen werden, soll es den gesetzlich Versicherten nun schmackhaft gemacht werden, sich vom Arzt eine Rechnung ausstellen zu lassen. Diese sollen sie zunächst selbst bezahlen und sich dann von der Versicherung zurückerstatten lassen.

Weiter soll den gesetzlichen Kassen durch die Reform vorgegeben werden, für den bürokratischen Mehraufwand nur noch maximal fünf Prozent des Rechnungsbeitrags zu verlangen. Die bisherige Regelung sprach hingegen von einer „angemessen“ Pauschale für den Mehraufwand.

Attraktiver soll die Kostenerstattung auch durch eine weitere Neuerung werden. So planen FDP und Union die Mindestbindungsfrist für Kostenerstattungstarife auf ein Vierteljahr zu senken, welche bisher bei einem Jahr lag.

Kritisch wurde dies vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) aufgenommen. Dieser warnte vor kürzeren Bindungsfristen bei den Kostenerstattungstarifen, da diese zu problematischem Wechselverhalten führen könnten.

Insbesondere führte der Verband an, das eventuell notwendige Behandlungen verschoben würden, um einen finanziellen Vorteil einzustreichen und kehrt zum solidarisch finanzierten Sachleistungsprinzip dann zurück, wenn kostenintensive Behandlungen anstehen.

Dies würde dem grundlegenden Solidargedanken der gesetzlichen Krankenversicherung völlig zuwiderlaufen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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