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Die kleine Schwester der Krankenversicherung wird reformiert

Pflegetagegeldversicherung
Die Koalitionsparteien SPD und Union haben sich auf ein Konzept zur Pflegereform geeinigt. Auf dieser Grundlage soll der Gesetzesentwurf nach der Sommerpause verabschiedet werden.

Eines steht aber schon vorab fest: Pflegebedürftige erhalten nächstes Jahr mehr Leistungen, Angehörige mehr Unterstützung und zusätzlich wird das System besser organisiert. Bezahlt wird das Plus an Leistungen mit einer Anhebung des Pflegebeitrags zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent.

Die wichtigsten Eckpunkte für Sie auf einen Blick:

Anhebung und Dynamisierung der Leistungsbeträge

Die für die Pflegebedürftigen wohl größte Änderung soll die Erhöhung der Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich sein. Hierfür werden die monatlichen Leistungsbeträge ab 2008 stufenweise angehoben. Nach Abschluss der Anhebungsphase werden sie ab 2015 alle drei Jahre angepasst.

Demenzkranke

Demenzkranke werden stärker als zuvor unterstützt. Der Geldbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben. Diese Leistung wird nunmehr auch an Menschen gezahlt, deren körperliche Einschränkungen noch nicht so ausgeprägt sind, dass sie der Pflegestufe I zugeordnet werden.

Pflegezeit

Die Pflege durch Angehörige wird ebenfalls gestärkt. So wird für die Dauer eines halben Jahres ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit eingeführt. Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten werden hiervon jedoch ausgenommen. Während dieser Pflegezeit bleiben die Pflegepersonen sozial abgesichert.

Pflegestützpunkte

Der Pflegestützpunkt soll künftig für die pflegebedürftigen Menschen alles zum Thema Pflege aus einer Hand bieten. Insbesondere soll hier die Beratung, die Vermittlung von Essen auf Rädern, ehrenamtlichen Hilfspersonen, häuslicher Krankenpflege und der Nachweis von Pflegediensten oder auch Einzelpflegekräften beinhaltet sein. Träger dieser Stützpunkte können zum Beispiel Pflegekassen, Kommunen oder Sozialdienste sein.

Fallmanagement

Die Pflegekassen werden darüber hinaus verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Versicherten einen so genannten Fallmanager anzubieten – dies kann auch im Rahmen der oben erwähnten Pflegestützpunkte erfolgen. Der Fallmanager kümmert sich dann um alle Belange von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.

Förderung betreuter Wohnformen/Wohngemeinschaften

Ebenso sollen neue Wohnformen besser berücksichtigt werden. So sollen Pflegebedürftige in betreuten Wohneinrichtungen die dort erbrachten Betreuungsleistungen flexibler beanspruchen können. Des Weiteren sollen sie diese Leistungen allein oder mit anderen Pflegebedürftigen gemeinsam abrufen ("poolen") können. Beispiel hierfür wäre, dass eine „Senioren-WG“ ihr Geld zusammen legt und sich eine Pflegekraft teilt.

Individuelle Pflege

Die Pflegekassen sollen künftig leichter Verträge mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation schließen können. Sinn dieser Regelung soll sein, dass hierdurch ambulante Pflege künftig individueller und bedarfsgerechter erbracht werden kann.

Abbau von Schwarzarbeit

Weiter muss und soll die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen bezahlbar sein und darf keinen Anreiz für Schwarzarbeit bieten. Die Förderung sozialversicherungspflichtiger Betreuungsangebote im Haushalt (z.B. durch Steuervergünstigungen) kann hier zumindest teilweise Abhilfe schaffen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Pflegeversicherung.

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