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Koalition verbietet Exklusivverträge bei Impfstoffen

Koalition verbietet Exklusivverträge bei Impfstoffen

Die Koalition hat einen neuen Beschluss gefasst: Künftig sollen Exklusivverträge bezüglich Impfstoffen zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern verboten sein. In einem Änderungsantrag zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung legen CDU/CSU und SPD fest, dass die Krankenkassen künftig mit mindestens zwei Pharmaherstellern Verträge zu den Impfstoffen aushandeln müssen. Um das gesetzlich festzulegen, soll Paragraf 132e des Fünften Sozialgesetzbuches geändert, beziehungsweise um einen Satz ergänzt werden. "Für die Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen sind Verträge nach Satz 1 mit mindestens zwei pharmazeutischen Unternehmen innerhalb eines Versorgungsgebietes zu schließen".

Begründung für die Änderung: Die Regierung will verhindern, dass bei Engpässen einzelner pharmazeutischer Unternehmen generelle Versorgungsengpässe auftreten. Kann ein Unternehmer nicht liefern, so könne der zweite einspringen, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass von Engpässen nicht alle Pharmaunternehmen gleichzeitig betroffen sind. Bereits aktuell gilt, dass bei Impfstoffen für Standartschutzimpfungen der Exklusivvertrag mit Pharmaunternehmen entfällt, sobald es zu einem Lieferengpass kommt. Die Krankenkasse kann dann auch bei einem anderen Unternehmen kaufen. Durch die Verpflichtung der Kassen, mit Minimum zwei Unternehmen Verträge zu schließen, kann vermieden werden, vertragliche Bedingungen mit dem Exklusivpartner auszuhandeln.

Schon seit langem werden Lieferengpässe von Impfstoffen aufgrund der Exklusivverträge kritisiert. Experten hatten vermehrt gefordert, ein entsprechendes Gesetz einzuführen, nun hat die Regierung auf das Drängen reagiert.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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