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Kinder unter zehn Jahren haftbar

Kinder unter zehn Jahren haftbar
UelzenerBundesgerichtshof verschärft Elternhaftung bei Verkehrsunfällen: Kinder unter zehn Jahren haftbar

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Fall, in dem ein Neunjähriger mit seinem Kickboard ein
ordnungsgemäß parkendes Auto beschädigt hatte. Dieser Fall war bis zur BGH-Entscheidung vom Gesetz her
unklar geregelt. Nach der Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches aus dem Jahr 2002 sind Kinder zwischen
sieben und zehn Jahren für von ihnen fahrlässig verursachte Verkehrsunfälle grundsätzlich nicht haftbar.
Als Begründung hieß es, dass sie die besonderen Gefahren des Straßenverkehrs noch nicht erkennen
könnten. Strittig blieb, was bei Unfällen gilt, bei denen wie im vorliegenden Fall das geparkte Auto, der
ruhende Verkehr betroffen ist.

Streitfall ruhender Verkehr entschieden

Diese Lücke hat der BGH nun mit seiner Leitsatzentscheidung geschlossen. Demnach können Kinder im Alter
bis zu zehn Jahren haftbar gemacht werden, wenn sie parkende Autos beschädigen (VI ZR 335/03 und VI ZR
365/03). Als Begründung führten die Richter an, wenn Kinder in der Nähe von Autos spielten, sind sie im
Gegensatz zum fließenden Verkehr keinen speziellen Gefahren ausgesetzt.
Damit sind sie in der Regel auch nicht durch die jeweilige Situation überfordert. Diese
Überforderungssituation war bislang der Grund für den Haftungsausschluss. Dieses Urteil hat insbesondere
für Eltern weit reichende Folgen. Wenn sie nicht ausreichend abgesichert sind, kann es nach Ansicht von
Experten schnell sehr teuer werden.

Ohne Absicherung kann es teuer werden

Im vom BGH entschiedenen Fall müssen die Eltern des Neunjährigen einen Schaden in Höhe von 1.900 €
zahlen.

Quelle: Uelzener Versicherung

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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