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Kfz- Versicherung: Neue Typklassen

Kfz-Versicherungen

Die Fahrzeugtypen wurden in der neuen Typklassenstatistik der Versicherer neu eingestuft. Aber auch nach der Typklassen-Änderung bleibt die Kfz-Versicherung für die große Mehrheit der Autofahrer 2016 gleich.

Eine gute Nachricht in Zeiten allgemeiner Teuerung: Auch nach der neuen Haftpflicht-Einstufung der Fahrzeuge bleiben die meisten Deutschen von einer Beitragserhöhung verschont: Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ändert sich in der Kfz-Haftpflicht für rund 70 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge nichts.

Die Fahrzeugtypen werden je nach Schadensrisiko in verschiedene Klassen eingeteilt: Ein hohes Risiko bedeutet eine hohe Typklasse. Umgekehrt führt ein geringes Risiko zu einer niedrigen Typklasse. In der günstigsten Haftpflicht-Klasse findet man meist nur Oldtimer, die in der Regel nur sehr selten gefahren werden (und wenn, dann sehr vorsichtig). Beliebte Einsteigermodelle zeichnen sich dagegen oft durch hohe Typklassen aus, da sie meist von Fahranfängern gefahren werden, die häufig Blechschäden verursachen.

Von den 30 Prozent der Fahrzeuge, bei denen sich in der Haftpflicht etwas ändert, erhalten - laut Angaben des GDV - 14 Prozent eine niedrigere Einstufung, wohingegen sich für 16 Prozent die Klasse erhöht. Eine niedrigere Einstufung gilt künftig etwa für das BMW 420 D Coupé, der Škoda Octavia Combi 1.2 TSI dagegen rutscht in eine höhere Typklasse.

Größere Änderungen gibt es da schon in den Kasko-Versicherungen, bei der in der Voll- und Teilkaskoversicherung rund 45 Prozent der Fahrzeuge neu eingestuft werden (das entspricht knapp 14 Millionen Fahrzeugen in Deutschland). Was die vollkaskoversicherten Fahrzeuge betrifft, so ergibt sich für rund 8,6 Millionen eine Einteilung in niedrigere Klassen, bei den teilkaskoversicherten sind es knapp 5,3 Millionen. Günstiger werden dadurch beispielsweise der Opel Mokka 1.6 oder der Suzuki Alto 1.0, teurer wird der Range Rover Sport 3.0.TD.

Besonders wichtig für Versicherungsnehmer ist die Tatsache, dass sie, sollte sich ihr Beitrag aufgrund einer Umstufung bei den Typklassen erhöhen, ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben. Allerdings hängen die Versicherungsbeiträge nicht nur von den Typklassen ab. Zahlreiche weitere Kriterien spielen dabei eine wichtige Rolle. Da diese Kriterien zudem von den Versicherungen jeweils verschieden bewertet werden, ergeben sich von Anbieter zu Anbieter zum Teil deutliche Unterschiede bei den Tarifen. Deshalb lohnt es sich für jeden Fahrzeughalter, regelmäßig die Beiträge verschiedener Anbieter zu prüfen (insbesondere dann, wenn sein Fahrzeug gerade in eine ungünstigere Typklasse eingestuft wurde).

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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