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Keine Haftung für Abistreiche

Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Abistreichen meist nicht, da nur Unfälle abgesichert sind, die sich im Einflussbereich der Schule befinden. Oft aber entziehen sich Streiche von Abiturienten der Kontrolle ihrer Lehrer, auch wenn Schüler unerlaubt das Schulgelände verlassen und somit den geschützten Bereich. In diesen Fällen ist der Versicherungsschutz stark gefährdet. Außerdem warnt die Unfallkasse Sachsen etwa vor riskanten Kletterpartien an Gebäuden, vor dem Zuschütten von Flucht- und Rettungswegen oder gefluteten Klassenräumen. Solche Aktionen werden nicht mehr als Spaß gewertet.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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