Start

Bundessozialgericht entscheidet: Kein Geld für die Hundeversicherung für Hartz-IV-Aufstocker

Hundehaftpflichtversicherungen

In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Hundehaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. In allen anderen Bundesländern, außer in Mecklenburg-Vorpommern, gilt die Versicherungspflicht zumindest für so genannte "gefährliche" Hunderassen.

Unter diesen Umständen könnte man vermuten, dass Hartz-IV-Aufstocker eine, um diese Pflichtversicherung erhöhte, Leistung beantragen können. Bei den so genannten Hartz-IV-Aufstockern handelt es sich um Bürger, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt zu decken und die deshalb eine staatliche finanzielle Unterstützung nach Hartz-IV bekommen. In der Regel kann diese Personengruppe insbesondere Pflichtversicherungen teilweise vom anzurechnenden Einkommen abziehen.

Nun hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel aktuell entschieden, dass die Empfänger der Hartz-IV-Leistung die Hundehaftpflicht nicht ansetzen können. Auch nicht in Bundesländern in denen grundsätzlich Versicherungspflicht besteht. (Az: B 14 AS 10/16 R)

Hundehaltung ist Hobby

Die Entscheidung des BSG fiel aufgrund einer Klage einer Hartz-IV-Aufstockerin aus Nordrhein-Westfalen. Das BSG wies die Klage vor allem aufgrund der Tatsache ab, dass es sich bei der Haltung von Hunden um ein Hobby handle. Zwar erkannte das Gericht an, dass der Wortlaut des Gesetzes die Anrechnung zwar möglich mache, das reiche aber nicht, um im Umkehrschluss darin eine Verpflichtung abzuleiten. Sinn des Gesetzes sei es, den "normalen Lebensunterhalt" zu unterstützen bzw. bei einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen, jedoch nicht Hobbys wie die Hundehaltung zu fördern.

Eine Ausnahme erkannte das Gericht jedoch an. Wenn jemand seinen Hund aus beruflichen Gründen benötige, könne eine entsprechende Aufstockung des Hartz-IV-Bezugs gewährt werden.

Da hilft also nur, möglichst die Preise von Hundehaftpflichtversicherungen schon vor dem Abschluss genau zu vergleichen. Wir bieten den Versicherungsschutz schon für 46,41 € im Jahr an*. Das sind auf den Monat umgerechnet gerade einmal 3,87 €. Ein Betrag, der sich für einen Hundeliebhaber möglicherweise an anderer Stelle dann doch einsparen lässt.

* Stand April 2017

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

Autor: .