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Jetzt geht es den
Krankenkassen nochmal an den „Kragen“ –
das Bundeskartellamt bestellt Kassen zum Rapport!
Ob es Absprachen über die Erhebung von
Zusatzbeiträgen gegeben hat, prüft nun das
Bundeskartellamt. Die betroffenen Kassen weisen diesen Vorwurf jedoch
von sich.
Aufgrund des Verdachts hat das Bundeskartellamt nunmehr
förmliche Verfahren gegen mehrere Krankenkassen eingeleitet.
So führte ein Behördensprecher aus, dass der Verdacht
bestehe, dass "einige Kassen mit einer gemeinsamen Verlautbarung
über die Einführung von Zusatzbeiträgen"
gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hätten.
Um welche Kassen es sich hierbei handelt, sagte der Sprecher nicht.
In Kennerkreisen wird allerdings davon ausgegangen, dass es sich um die
neun Kassen handelt, die zuletzt Zusatzbeiträge erhoben hatten
- darunter auch die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), die BKK
Westfalen-Lippe, die KKH Allianz und die ktp-BKK.
Die betroffenen Kassen selber wiesen den Vorwurf aufs
schärfste zurück. Weiter führten sie an,
dass kein Anlass bestehen würde, ein Kartell der Krankenkassen
zu vermuten. Dem nun kommenden Verfahren sehe man deshalb gelassen
entgegen.
Darüber hinaus bestreiten die Kassen die
Zuständigkeit des Bundeskartellamts. Sie seien juristisch
gesehen keine Unternehmen, sondern Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Für diese gelte somit die
Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA).
Eine Lanze für die Kassen brach der Sprecher des
GKV-Spitzenverbands, Florian Lanz. Er wies darauf hin, dass die
Zusatzbeiträge die Konsequenz aus der Unterfinanzierung des
Gesundheitsfonds seien. „Der Zeitpunkt und die Höhe
der Zusatzbeiträge ergeben sich aus den gesetzlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen und müssen erst für
jede einzelne Kasse individuell von der Kassenaufsicht genehmigt
werden", sagte Lanz.
Er ist weiter der Ansicht, dass sich der Verdacht auf Absprachen daher
als unbegründet erweisen werde.
Spannend scheint das Thema allemal zu sein, da eine Absprache der
Kassen wohl als Skandal gewertet werden könnte.