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Kabinett hat den ersten Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes beschlossen

Pflegetagegeldversicherung

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett den ersten Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes beschlossen. Nach Beratung durch den Bundestag und dem Bundesrat soll das erste Pflegestärkungsgesetz am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigte sich erfreut über den Entschluss. "Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich grade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen umgehen. Das Kabinett hat heute umfangreiche Leistungsverbesserungen in der Pflege bereits zum 1. Januar 2015 auf den Weg gebracht", sagte Gröhe. Dies sei eine gute Nachricht für alle Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und für die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisteten.

Künftig sollen mehrere Punkte für Verbesserungen der Pflegesituation sorgen. Alle Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden um vier Prozent erhöht. Unterstützungsleistungen wie Kurzzeit- oder Tages- und Nachtpflege sollen weiter ausgebaut und besser miteinander kombiniert werden können. Menschen mit der Pflegestufe 0, zum Beispiel Demenzkranke, erhalten so erstmals auch einen Anspruch auf die Unterstützungsleistungen. Diese Maßnahme soll Pflegebedürftige und deren Angehörige gleichermaßen entlasten und einen angenehmeren Alltag schaffen. Auch die sogenannten niedrigschwelligen Angebote sollen durch die Entscheidung gestärkt werden. Es sollen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote eingeführt werden. So können zum Beispiel Pflegebedürftige Hilfe im Haushalt oder Alltagsbegleiter erhalten und sollen dafür 104 Euro pro Monat erhalten. Auch Demenzkranke können dieses Angebot nutzen. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen werden von 2557 auf 4000 Euro pro Maßnahme erhöht. Für Pflegemittel des alltäglichen Verbrauchs steigen die Zuschüsse von 31 auf 40 Euro pro Monat. Ein weiterer wichtiger Verbesserungspunkt wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sein. Wer kurzfristig einen Angehörigen pflegen muss, weil dieser plötzlich zu einem Pflegefall wurde, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf. Dafür werden bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Auch die stationäre Pflege soll verbessert werden. Vor allem soll das Personal aufgestockt werden, um der Unterbesetzung in Pflegeheimen entgegen zu wirken. Die Zahl der Betreuungskräfte wird von 25.000 auf 45.000 erhöht werden. Dies soll den Pflegealltag und die Qualität der Pflegeheime verbessern und den pflegebedürftigen Menschen so einen menschenwürdigen Alltag ermöglichen.

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