Wer aus dem Auto steigt, sollte auch den Schlüssel mitnehmen, ganz klar. Aber was, wenn Sie sich gar nicht weit vom Auto entfernen und nur kurz nach dem Weg fragen wollen?
Ein Urlauber in Polen ließ seinen Schlüssel stecken, nur sieben Meter entfernte er sich von seinem Auto. Pech, dass es gestohlen wurde, noch größeres Pech, das die Versicherung nicht zahlt!
Wer den Schlüssel stecken lässt, der begeht grobe Fahrlässigkeit.
Der Zündschlüssel muss immer abgezogen werden, wenn der Autofahrer
seinen Wagen verlässt.
Wäre ihm dies erst 2008 passiert, hätte die Versicherung vielleicht
zumindest einen Teil übernommen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz
muss der Versicherer je nach schwere der Schuld zumindest einen Teil des Schadens
übernehmen. Wie hoch dieser Anteil ist, klären dann die Gerichte.
Artikel eingestellt am 27.04.2009 in der Rubrik Ihr gutes Recht.
Autor: Patrick Saar.
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