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Noch immer Hunderttausende ohne elektronische Gesundheitskarte

Noch immer Hunderttausende ohne elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte, die Anfang des Jahres eingeführt wurde und eigentlich zur Pflicht für gesetzlich Versicherte erklärt wurde, hat rund drei Monate später noch immer nicht durchgesetzt. Bei der Barmer betrifft das rund 348000 Versicherte, bei der AOK haben sogar 960000 Versicherte noch keine neue Versicherungskarte.

Laut einer früheren Umfrage des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen hatten Mitte Februar noch immer mehr als zwei Millionen Menschen keine neue Versicherungskarte. Nur wenige, circa 120000 von ihnen, waren sogenannte "Lichtbildverweigerer". Die anderen hatten ihre alte Versicherungskarte schlicht noch nicht eingetauscht, weil sie die Frist versäumt hatten oder die Umstellung gar nicht mitbekommen hatten.

Auf den neuen elektronischen Gesundheitskarten sind bisher nur die Versicherungsdaten gespeichert, die auch auf den alten Karten zu finden waren. Neu ist das Lichtbild auf der elektronischen Version, um eventuellem Missbrauch vorzubeugen. In Zukunft sollen auch Patientendaten, beziehungsweise Notfalldatensätze auf der Karte gespeichert werden, die die Kommunikation zwischen den verschiedenen Ärzten durch den Arztbrief erleichtern soll. Weitere geplante Funktionen wurden erst einmal zurück gestellt – dort gibt es noch Diskussionsbedarf unter den Fachleuten.

Noch bis Ende September gilt für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen eine Übergangsfrist. Arztbesuche und Behandlungen können noch so lange über die alte Karte abgerechnet werden, solange sie noch gültig sind. Die Ärzte können jedoch selbst entscheiden, ob sie die alte Karten noch akzeptieren, oder nur noch die neuen Modelle zulassen.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ließ verlauten, dass kein Patient ohne Karte ohne Behandlung nach Hause geschickt werde, er müsse aber binnen der nächsten zehn Tage einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen, sonst könne der Arzt dem Patienten die Kosten privat in Rechnung stellen. Erstattet werden die Kosten nur dann, wenn bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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