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In ihrer neuesten Ausgabe berichtet die Zeitschrift Finanztest über ein
Urteil gegen einen Hundehalter, der, trotz angeleintem Tier, zur Zahlung eines
Schmerzensgeldes verurteilt wurde. Wie Finanztest berichtet, hatte sich ein
Achtjähriger dem Hund trotz Warnung der Erwachsenen genähert. Der
Hund biss dem Kind in der Folge ins Gesicht. Da das Tier früher schon einmal
agressiv gegenüber Menschen war, beschied das zuständige Gericht (Az.
11 O 660/07), dass der Hundebesitzer das Tier hätte wegsperren müssen,
anleinen alleine genüge nicht. Allerdings bewertete das Gericht auch eine
25%ige Mitschuld des Kindes, weil es die Warnungen der Erwachsenen ignoriert
hatte. Finanztest weist in dem Artikel ausdrücklich darauf hin, dass eine
Privathaftpflicht in einem solchen Fall nicht weiterhilft. Hundehalter brauchen
vielmehr eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung
sollte jeder Hundehalter haben zumal sie zu den günstigsten Versicherungen
gehört, wenn Sie den richtigen Anbieter auswählen. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung
gibt es bei GutGuenstigVersichert zum Beispiel schon für knapp über
40 Euro im Jahr! Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Artikel eingestellt am 18.02.2009 in der Rubrik Ihr gutes Recht.