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Hundehalter haftet trotz angeleintem Tier

Hundehalter haftet trotz angeleintem Tier
In ihrer neuesten Ausgabe berichtet die Zeitschrift Finanztest über ein Urteil gegen einen Hundehalter, der, trotz angeleintem Tier, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt wurde. Wie Finanztest berichtet, hatte sich ein Achtjähriger dem Hund trotz Warnung der Erwachsenen genähert. Der Hund biss dem Kind in der Folge ins Gesicht. Da das Tier früher schon einmal agressiv gegenüber Menschen war, beschied das zuständige Gericht (Az. 11 O 660/07), dass der Hundebesitzer das Tier hätte wegsperren müssen, anleinen alleine genüge nicht. Allerdings bewertete das Gericht auch eine 25%ige Mitschuld des Kindes, weil es die Warnungen der Erwachsenen ignoriert hatte. Finanztest weist in dem Artikel ausdrücklich darauf hin, dass eine Privathaftpflicht in einem solchen Fall nicht weiterhilft. Hundehalter brauchen vielmehr eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung sollte jeder Hundehalter haben zumal sie zu den günstigsten Versicherungen gehört, wenn Sie den richtigen Anbieter auswählen. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt es bei GutGuenstigVersichert zum Beispiel schon für knapp über 40 Euro im Jahr! Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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