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Homöopathie wird gestrichen

Heilpraktikerversicherung
Bald keine homöopathischen Arzneimittel mehr bei den gesetzlichen Krankenkassen? Die Union greift hierbei einen Vorschlag der SPD auf!

Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause fordert der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach die Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.

Nachdem sich gegen diesen Vorschlag bereits Ärzte, Kassen und selbst die SPD gewandt haben, signalisiert die Union nunmehr Zustimmung.

Ziel von Karl Lauterbach ist es, den gesetzlichen Krankenkassen zu verbieten, homöopathische Leistungen zu erstatten. Als Begründung führte er den wissenschaftlich nicht oder nur unzureichend nachgewiesenen Nutzen der Präparate an.

Derzeit erstatten mehr als die Hälfte aller gesetzlichen Kassen die Leistungen von Homöopathen.

Als Führsprecher Lauterbachs trat der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Ärzten, Kliniken und Kassen, Rainer Hess auf und erklärte, dass es selbst nach hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis für die Homöopathie gebe.

Ebenfalls Zustimmung erhielt Lauterbach durch den Chef des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler "Die Homöopathie ist ein spekulatives, widerlegtes Konzept", sagte er dieser. "Dazu muss man auch gar nicht mehr weiter forschen, die Sache ist erledigt."

Doch nicht überall herrscht Einigkeit über den Vorschlag. Widerspruch kam dagegen aus der Ärzteschaft. So wies der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, darauf hin, dass Homöopathie vielen Menschen helfe, "auch wenn man streng naturwissenschaftlich gesehen nicht nachvollziehen kann, warum das so ist".

Auch diese Behandlungsform gehöre zum Gesamtspektrum der Medizin und dürfe nicht aus dem Leistungskatalog der Kassen entfernt werden.

Darüber hinaus erklärte die Ärztin und Gesundheitsministerin von Baden-Württemberg Monika Stolz (CDU) den Vorschlag Lauterbachs für kritisch. Ihrer Auffassung nach vertrauen viele Menschen der Homöopathie. Sie könne deshalb eine gute kostengünstige Ergänzung zur Schulmedizin sein.

Aus den Reihen der SPD kam ebenfalls Kritik. Zumal diese Lösung als Sparbeitrag für das 2011 erwartete Defizit, aufgrund seines geringen finanziellen Volumens, eine nur untergeordnete Rolle spiele.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stelle weiter klar, dass die meisten Naturheilmittel als "nicht verschreibungspflichtig" schon seit 2004 nicht mehr erstattungsfähig sind. Wobei es nur Ausnahmen bei Kindern und schwer erkrankten Erwachsenen gebe.

Laut Arzneiverordnungsreport 2009 betrug der Kostenanteil homöopathischer Mittel im Jahr 2008 mit 8,4 Millionen Euro rund 0,03 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel von 29,23 Milliarden Euro. Unberücksichtigt sind hierbei die Behandlungs- und Therapiekosten.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen reagieren mit Unmut und Unverständnis auf den Vorschlag Lauterbachs.

So erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Berlin, dass es nicht sein kann, dass in der vergangenen Woche die nächste Honorarerhöhung für Ärzte diskutiert wurde und in dieser Woche Leistungskürzungen für die Versicherten.

Insbesondere zeige die Tatsache, dass einige Kassen homöopathische Leistungen anbieten und andere nicht, dass es einen funktionierenden Wettbewerb untereinander gebe.

Sofern Lauterbachs Vorschlag umgesetzt wird, bleibt es spannend, inwieweit dies Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und die Entwicklung ihrer Versichertenanteile hat.

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Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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