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Bald keine
homöopathischen Arzneimittel mehr bei den gesetzlichen
Krankenkassen? Die Union greift hierbei einen Vorschlag der SPD auf!
Noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause fordert der
SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach die Streichung der Homöopathie
aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen.
Nachdem sich gegen diesen Vorschlag bereits Ärzte, Kassen und
selbst die SPD gewandt haben, signalisiert die Union nunmehr Zustimmung.
Ziel von Karl Lauterbach ist es, den gesetzlichen Krankenkassen zu
verbieten, homöopathische Leistungen zu erstatten. Als
Begründung führte er den wissenschaftlich nicht oder
nur unzureichend nachgewiesenen Nutzen der Präparate an.
Derzeit erstatten mehr als die Hälfte aller gesetzlichen
Kassen die Leistungen von Homöopathen.
Als Führsprecher Lauterbachs trat der Vorsitzende des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Ärzten, Kliniken und
Kassen, Rainer Hess auf und erklärte, dass es selbst nach
hunderten medizinischen Studien bisher keinen klaren Nutzennachweis
für die Homöopathie gebe.
Ebenfalls Zustimmung erhielt Lauterbach durch den Chef des Instituts
für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG), Jürgen Windeler "Die
Homöopathie ist ein spekulatives, widerlegtes Konzept", sagte
er dieser. "Dazu muss man auch gar nicht mehr weiter forschen, die
Sache ist erledigt."
Doch nicht überall herrscht Einigkeit über den
Vorschlag. Widerspruch kam dagegen aus der Ärzteschaft. So
wies der Präsident der Bundesärztekammer
(BÄK), Jörg-Dietrich Hoppe, darauf hin, dass
Homöopathie vielen Menschen helfe, "auch wenn man streng
naturwissenschaftlich gesehen nicht nachvollziehen kann, warum das so
ist".
Auch diese Behandlungsform gehöre zum Gesamtspektrum der
Medizin und dürfe nicht aus dem Leistungskatalog der Kassen
entfernt werden.
Darüber hinaus erklärte die Ärztin und
Gesundheitsministerin von Baden-Württemberg Monika Stolz (CDU)
den Vorschlag Lauterbachs für kritisch. Ihrer Auffassung nach
vertrauen viele Menschen der Homöopathie. Sie könne
deshalb eine gute kostengünstige Ergänzung zur
Schulmedizin sein.
Aus den Reihen der SPD kam ebenfalls Kritik. Zumal diese
Lösung als Sparbeitrag für das 2011 erwartete
Defizit, aufgrund seines geringen finanziellen Volumens, eine nur
untergeordnete Rolle spiele.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) stelle weiter klar, dass die
meisten Naturheilmittel als "nicht verschreibungspflichtig" schon seit
2004 nicht mehr erstattungsfähig sind. Wobei es nur Ausnahmen
bei Kindern und schwer erkrankten Erwachsenen gebe.
Laut Arzneiverordnungsreport 2009 betrug der Kostenanteil
homöopathischer Mittel im Jahr 2008 mit 8,4 Millionen Euro
rund 0,03 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel von
29,23 Milliarden Euro. Unberücksichtigt sind hierbei die
Behandlungs- und Therapiekosten.
Auch die gesetzlichen Krankenkassen reagieren mit Unmut und
Unverständnis auf den Vorschlag Lauterbachs.
So erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) in Berlin, dass es nicht sein kann, dass in
der vergangenen Woche die nächste Honorarerhöhung
für Ärzte diskutiert wurde und in dieser Woche
Leistungskürzungen für die Versicherten.
Insbesondere zeige die Tatsache, dass einige Kassen
homöopathische Leistungen anbieten und andere nicht, dass es
einen funktionierenden Wettbewerb untereinander gebe.
Sofern Lauterbachs Vorschlag umgesetzt wird, bleibt es spannend,
inwieweit dies Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen und die
Entwicklung ihrer Versichertenanteile hat.