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Hausratversicherung: Police checken!

Hausratversicherung
Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch und Diebstahl, mutwillige Zerstörung durch Dritte und vieles mehr können Ihrem Eigenheim schlimm zusetzen – und Ihrem Geldbeutel. Eine Hausratversicherung fängt zumindest den finanziellen Schaden ab. Hier gilt jedoch: Regelmäßig die Police checken!

Urlaub und Naturkatastrophen

Die Hausratversicherung leistet über Ihr Eigenheim hinaus, so sind Sie auch im Urlaub geschützt, etwa bei Raub des Geldbeutels oder sonstigen Gegenständen sowie bei Einbruch in Ihr Hotelzimmer. Möchten Sie Ihr Eigenheim vor Naturkatastrophen schützen, muss Ihr Versicherungsvertrag um das Risiko „Elementarschäden“ ergänzt sein.

Tatsächlicher Versicherungswert

Wichtig ist, dass Sie Ihren Hausrat entsprechend seines tatsächlichen Neuwertes versichern. Ist Ihr Hausrat mehr wert als die Versicherungssumme, so sind Sie unterversichert und im Schadensfall wird nur ein Teil des Gesamtwertes ersetzt. Liegt die Versicherungssumme jedoch über dem Gesamtwert Ihres Hausrats, so sind Sie überversichert. Sie zahlen dann höhere Beiträge, obwohl über den tatsächlichen Wert nicht hinaus erstattet wird.

Da es schwierig ist, den genauen Vermögenswert zu beziffern, besteht die Möglichkeit einer pauschalen Versicherungssumme, die meist über einen angenommenen Vermögenswert pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet wird. Mit dieser Pauschale geht ein Unterversicherungsverzicht der Versicherungsgesellschaft einher, der durch eine spezielle Klausel festgehalten wird: Im Schadensfall nimmt die Versicherung keine Abzüge vor, sofern die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert des Hausrates liegt. Es muss jedoch beachtet werden, dass auch hier eine Überversicherung möglich ist, wenn etwa eine große Wohnung mit spärlicher Einrichtung versichert wird. Eine Unterversicherung entsteht schnell bei einem Totalschaden, wenn der Gesamtwert des Hausrates über der Versicherungspauschale liegt. Die Gesellschaften erstatten nämlich grundsätzlich nicht über die Versicherungssumme hinaus.

Regelmäßig aktualisieren und Schaden eingrenzen

Bei Neuanschaffungen sollten Sie grundsätzlich Ihren Versicherungsschutz aktualisieren! Außerdem muss immer Schadensbegrenzung betrieben werden – sofern dies möglich ist – wie beispielsweise die umgehende Sperrung geraubter Scheck- oder Kreditkarten, die sofortige Alarmierung von Polizei und Feuerwehr bei Feuer etc. Alle Schutz- und Rettungsmaßnahmen müssen ergriffen, Zeugen müssen namentlich erfasst werden. Beschädigte oder zerstörte Gegenstände sollten in einer ausführlichen Liste erfasst für den Versicherungsgutachter aufbewahrt werden. Eine genaue Dokumentation aller Gegenstände empfiehlt sich natürlich bereits bei der Ermittlung der Versicherungssumme.

Achten Sie auf folgende Leistungen Ihrer Versicherungspolice:

• grob fahrlässig herbeigeführte Versicherungsfälle
• Schäden durch Blitzschlag (Überspannungsschäden)
• Wasseraustrittsschäden (Aquarien und Wasserbetten)
• Rückstauschäden (witterungsbedingt)
• Implosion (Fernsehgeräte)
• Diebstahl aus dem Garten oder dem Auto

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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