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Gesetzliche und Private Krankenversicherung - Konkurrenz hebt das Niveau

Gesetzliche und Private Krankenversicherung - Konkurrenz hebt das Niveau

"Konkurrenz hebt das Niveau" - Diese allgemeine Redewendung gilt auch oder ganz besonders im Gesundheitswesen. Gemeint sind die private Krankenversicherung einerseits und die gesetzliche andererseits. Seit Ende der 2000er-Jahre gehört die Versicherung gegen Krankheit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland, ebenso wie die Pflege- oder die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV genannt, erfüllt den Auftrag des Gesetzgebers, den GKV-Versicherten medizinisch notwendig zu versorgen. Das ist heutzutage gut und ausreichend. Die private Krankenversicherung bietet, abhängig von dem gewählten Tarif, dasselbe beziehungsweise deutlich mehr.

Medizinische Versorgung in Deutschland für alle Patienten gleich

Wenn die ärztliche Hilfe im Vordergrund steht, beispielsweise im Notfall oder bei einem Unfall, dann sind alle Patienten gleich. Der Arzt kann und will gar nicht den Versicherungsstatus prüfen, sondern einzig und allein bestmöglich helfen. Erst bei Folge- oder bei Nachbehandlungen sowie während des Krankenhausaufenthaltes außerhalb der Intensivstation kommen Unterschiede zwischen GKV und dem buchstäblich erstklassig versicherten Privatpatienten zum Tragen. Der im Basis- oder Standardtarif Privatversicherte hingegen ist dem GKV-Patienten in jeder Hinsicht gleichgestellt.

Gesetzlicher Schutz hat kaum Spielraum nach oben

Für ein dauerhaftes Beibehalten der privaten Krankenversicherung spricht das System der GKV. Die gesetzlichen Krankenkassen sind an die vom Gesetzgeber vorgegebenen engen Rahmenbedingungen gebunden. Sie dürfen ihren Versicherten keine vergleichbaren Leistungen anbieten wie die private Krankenversicherung. Das bedeutet umgekehrt, dass es ohne die Private Krankenversicherung (PKV) eine für alle Bürger gleiche Gesundheitsversorgung geben würde, und zwar mit allen Schwächen und Defiziten der heutigen gesetzlichen Krankenversorgung. Eine solche Versicherung wäre als Einheitssystem der Bürgerversicherung das finanzielle Ende der Krankenhäuser wie wir sie jetzt kennen.

PKV-Patienten decken Kosten, die von der GKV nicht finanziert werden

Jede Krankenhausfinanzierung ist eine komplizierte Mischfinanzierung. Bekanntermaßen deckt die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen mit Fallpauschalen sowie mit anderen Abrechnungsmodellen bei Weitem nicht alle Krankenhauskosten mit ihren vielfältigen Kostenarten. Das führt zu einem Defizit, das entweder anderweitig gedeckt wird. Gelingt dies nicht wird die Krankenhausbilanz stark belastet. Zu den Hauptursachen dieser Defizitrechnung gehören die Personalkosten. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen anders bewertet als es in der Alltagspraxis des Krankenhausträgers möglich ist. Fachleute wie beispielsweise Axel Ekkernkamp, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des Unfallkrankenhauses Berlin, sehen deshalb als einzige Chance dieses Defizit mit der Behandlung von Privatpatienten zu finanzieren; und zwar auch nur von Patienten mit Wahltarifen oberhalb der Basis- oder der Standardversicherung.

GKV-Versicherte können ihren Schutz ergänzen

Bei der ganzen Diskussion um die Zweiklassenmedizin wird oft vergessen, dass auch GKV-Versicherte die Möglichkeit haben ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Nämlich indem sie private Ergänzungsversicherungen abschließen. Neben Zahnzusatzversicherungen oder Heilpraktikerversicherungen gibt es auch stationäre Zusatzversicherungen, welche die Leistungen im Krankenhaus auf Privatversichertenniveau anheben. Patienten mit solchen Zusatzversicherungen helfen ebenso die Krankenhausbilanzen zu verbessern.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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