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Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherte bestehen immer häufiger auf ihrem Recht

Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherte bestehen immer häufiger auf ihrem Recht

Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein wichtiges Instrument um die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern und auch wiederherzustellen. Laut Gesetz muss jeder Verbraucher eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen, um im Bedarfsfall ausreichend versorgt zu sein. Für die Mehrzahl der Verbraucher kommt nur eine Versicherung infrage: die Gesetzliche Krankenversicherung. Da es eine Vielzahl an Krankenkassen gibt, ist die Wahl nicht immer einfach da sich auch die Gesetzlichen Kassen in ihrem Angebot unterscheiden können.

Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar ein großes Leistungsspektrum an, macht aber bei manchen Erstattungsanfragen den Eindruck knauserig zu sein. So z.B. bei der Gewährung von Hilfsmittel. Hier werden oftmals zunächst einmal Absagen an die Versicherten geschickt. Der Versicherte hat allerdings die Möglichkeit Einspruch einzulegen, und sich über die Entscheidung zu beschweren.

Beschwerden häufen sich

Laut einem jetzt veröffentlichten Bericht des Bundesversicherungsamtes haben sich im Jahr 2015 mehr Versicherte als sonst über ihre Krankenversicherung beschwert. Der Jahresbericht des BVA wurde jetzt veröffentlicht und zeigt deutlich, dass die Krankenkassen nicht immer korrekt auf ihre Versicherten eingehen.

Im gesamten Jahr 2015 wurden 5321 Beschwerden eingereicht, was einen Anstieg um 22 Prozent gegenüber den Eingaben aus dem Jahr 2014 bedeutet. Bei einem Blick auf den Bereich Pflege ist der Anstieg sogar noch höher, denn hier wurden 58 Prozent mehr Einsprüche gegenüber dem Vorjahr eingereicht.

Neues Heil- und Hilfsmittelgesetz

Neben der Ablehnung von ärztlichen Verordnungen wurde bei den Beschwerden auch die Qualität bemängelt. Ein Grund warum jetzt auch die Koalition sich dieses Problems angenommen hat und mit einem neuen Heilmittel- und Hilfsgesetz diesem Vorgehen entgegen wirken will damit die Versicherten im Krankheits- und Pflegefall ausreichend und mit den nötigen Hilfsmitteln versorgt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen die Krankenkassen dazu angehalten werden die Versicherten ausführlich zu informieren und den Qualitätsstandard auf einem hohen Niveau zu halten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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