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Gebäudeversicherung – wenn Naturgewalten das Heim zerstören

Gewässerschadenhaftpflicht

Das Wetter wird immer extremer, in manchen Regionen Deutschlands gibt es vermehrt Überschwemmungen oder starke Stürme, die für viele Hausbesitzer existenzbedrohend sein können. Damit die Kosten für die Reparatur des Eigenheims nicht zu hoch ausfallen, ist es ratsam, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Es gibt verschiedenste Tarife, die man, passend zu seiner eigenen Wohnsituation wählen kann.

Für Menschen, die in Hochwassergebieten leben, empfiehlt sich beispielsweise zumindest eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung. Denn im Schadensfall muss man als Hauseigentümer nicht nur für die Reparaturen am eigenen Haus aufkommen, sondern man haftet auch für Schäden, die das zerstörte Haus verursacht. Wenn man also einen Heizöltank auf dem Grundstück stehen hat, der kaputt geht und anschließend das Grundwasser verunreinigt, so haftet man als Eigentümer für den entstandenen Schaden. Mit der Haftpflichtversicherung fängt man so zumindest solche Kosten auf.

Eine Wohngebäudeversicherung ist ebenfalls empfehlenswert. Diese unterstützt den Hausbesitzer bei der Reparatur für anderweitige Schäden, die am eigenen Haus entstanden sind. Bei Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel springt die Versicherung bis zu bestimmten Deckungssummen für den entstandenen Schaden ein. Normalerweise springt die Gebäudeversicherung bei Sturm beispielsweise dann ein, wenn dieser mindestens Windstärke acht erreicht hatte. Dies entspricht umgerechnet einer Windgeschwindigkeit von 64 km/h, dabei können Dächer abgedeckt werden oder Bäume auf das Haus stürzen. Um Geld von der Versicherung zu erhalten, sollte man die Schäden sofort mit einer Kamera dokumentieren und der Versicherung melden. Gröbste Schäden kann man anschließend beheben, mit den eigentlichen Reparaturarbeiten sollte allerdings gewartet werden, bis ein Gutachter das Ausmaß der Zerstörung feststellen konnte. Das Beispiel des umgefallenen Baumes zeigt gut, dass es sich eventuell lohnen könnte, bei der Versicherung auf Details zu achten. So sollte man schauen, ob in dem gewählten Tarif auch Aufräumarbeiten mit abgesichert sind. Bei einem umgestürzten Baum muss man nämlich auch das Geäst entsorgen, bei Bränden ist man dafür verantwortlich, Schutt und Asche ordnungsgemäß zu beseitigen.

Die Details kann und sollte man auf jeden Fall mit seinem Versicherungsmakler besprechen, damit im Schadensfall klar ist, welche Kosten übernommen werden. Bei Fragen zu dem Thema können Sie sich jederzeit an die Experten von GutGünstigVersichert wenden.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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