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Funktionsdiagnose und -therapie der Zähne

Funktionsdiagnose und -therapie der Zähne

Die Zahnärztliche Funktionsdiagnostik und Funktionstherapie befasst sich mit der Erkennung, Auswertung und anschließender Behandlung des funktionsgestörten Kausystems. Früher führte man dieses Fachgebiet der Zahnärzte auch unter den Begriffen "Gnathologie" (Lehrer des Kiefers) oder "Myoarthropathie" (Kaumuskel – und Kiefergelenkserkrankung). Der heutige Begriff "Craniomandibuläre Dysfunktion", der die Krankheit bezeichnet, lässt sich von "Cranium" - lateinisch für Schädel, "Mandibula" für Kiefer und "Dysfunktion" für Fehlfunktion herleiten. Grundsätzlich geht es also um das fehlerhaft Zusammenspiel von Unter – und Oberkiefer, dass durch eine Fehlfunktion der Zähne, der Kaumuskeln, insbesondere aber der Kiefergelenke bedingt wird.

Symptome für CMD können Schmerzen beim Kauen, Schlucken, Sprechen nd Gähnen sein, vor allem natürlich im Kiefer- und Gesichtsbereich. Auch Muskelverspannungen in Bereich von Wange und Schläfe können auf CMD hindeuten. Weiter Warnmerkmale können Knack- oder Reibegeräusche der Kiefergelenke sein, einseitiges Kauen und beschränkte Mundöffnung ebenso wie Abrasion, freiliegende empfindliche Zahnhälse und Zahnwanderung. Häufig ist CMD auch die Ursache für Kopfschmerzen. Da die Muskeln des Kaussystems auch mit der Wirbelsäulenmuskulatur in Verbindung stehene, kommt es auch zu Beschwerden des Patienten über den Kopfbereich hinaus: Blockierungen der Halswirbelsäule oder der Kreuzdarmbeingelenke, Beinlängendifferenzen oder ein Beckenschiefstand können auftreten.

Wenn Beschwerden solcher Art schon länger mit sich trägt, ist es ratsam, eine Funktionsdiagnose und anschließende Therapie durchzuführen. Bei der Erstuntersuchung, der Diagnostik, wird geklärt, wo genau die Ursachen der Beschwerden liegen. Durch spezielle Belastungstests wird ermittelt, welche Stellen und Strukturen des gesamten Systems betroffen sind – anschließend kann bestimmt werden, wie weiter vorzugehen ist. Wird zu einer klinischen Funktionsanalyse geraten, handelt es sich dabei um eine weitere, systematische Untersuchung aller Funktionen und Teile des Kauorgans. Wird hier CMD festgestellt, folgt die "instrumentelle" Funktionsanalyse: dafür werden unter anderem Gebissabdrücke gemacht: Mit einem so genannten "Gesichtsbogen" wird die Position des Oberkiefers in Bezug auf den Schädel aufgezeigt. Außerdem wird die Lagebeziehung zwischen Unter- und Oberkiefer durch ein geeignetes Registrat aus Wachs, Kunststoff oder ähnlichem bestimmt. Auch orthopädische Bewegungsanalysen und Röntgenbilder, im Einzelfall auch MRT-Aufnahmen gehören zu den Diagnostik-Methoden. Wenn alle Befunde ermittelt wurden, kann zur Therapie übergegangen werden.

Ziel der Funktionstherapie ist es, die unangenehme Bisssituation des Patienten zu entschärfen. Dafür wird häufig mit sogenannten "Aufbissschienen" gearbeitet. Diese kann einen zu niedrigen Biss erhöhen, fehlende Funktionsflächen der Zähne erhöhen, Fehlpositionen korrigieren, aber auch potisch dem Gesicht die fehlenden Proportionen wiedergeben. Oft wird auch noch ein Physiotherapeut, Osteopath oder Hals-Nasen-Ohrenarzt zur Behandlung hinzu gezogen, um die durch CMD verursachten Beschwerden im ganzen Körper in den Griff zu bekommen. Eine Funktionsanalyse und anschließend die eventuelle Behandlung ist demnach immer nötig und empfehlenswert, wenn man die entsprechenden Beschwerden verspürt, aber auch, wenn es um Zahnersatz, Prothesen und Kieferorthopädie oder optische Veränderungen im Gesicht geht.

Doch werden die umfangreichen Untersuchungen von der Krankenkasse getragen? Die Kosten der gesamten Behandlung richten sich nach ihrem individuellen Aufwand und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet. Außerdem können noch zusätzliche Laborkosten entstehen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten für eine Funktionsdiagnose, deswegen sollten Patienten vor Beginn einer solchen Behandlung alle Details und Kosten mit ihrem Zahnarzt durchsprechen. Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Kosten von dem jeweiligen Vertrag ab – meist ist sie jedoch eingeschlossen. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist natürlich die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

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