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Der einheitliche Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenkasse steht fest

Der einheitliche Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenkasse steht fest

Am 7. Oktober 2008 wurde dieser Beitragssatz im Bundeskabinett bestätigt. Das bedeutet für die Mehrzahl (92,1%) der gesetzlich Versicherten: Ab nächstem Jahr weniger Nettolohn. Besonders für gut verdienende Arbeitnehmer und/oder Mitglieder in Krankenkassen mit niedrigen Beitragssätzen wirken sich die Änderungen sehr stark aus.

Im Gegenzug erhalten die Krankenhäuser und Ärzte in Zukunft mehr Geld. Für die Ärzte werden beispielsweise bis zu 2,5 Mrd. EUR mehr für Honorare angesetzt. Des weiteren werden die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt. Dadurch wird die Beitragserhöhung der Krankenkassen aber nur ansatzweise ausgeglichen.

Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur gleichmäßigen Verteilung der Beiträge auf die Krankenkassen. Dabei erhalten Krankenkassen, deren Mitglieder eine höhere Krankheits-Wahrscheinlichkeit haben (z. B. aufgrund einer Häufung von chronischen Krankheiten) etwas höhere Anteile, als andere Krankenkassen , dies nennt man Risikostrukturausgleich. Sollten die Krankenkassen mit ihrem Anteil nicht auskommen, dürfen Sie Zusatzbeiträge von ihren Versicherten einfordern. Wirtschaftet eine Krankenkasse gut, darf sie Gelder an die Kunden zurück erstatten. Sollten die Mittel des Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Ausgaben der Krankenkassen zu decken, kann der Durchschnittsbeitrag angepasst werden. Im Jahr 2009 sind die Finanzen des Gesundheitsfonds durch die Bundesregierung abgesichert.

Die Ziele und Konsequenzen des Gesundheitsfonds sind vielfältig. Derzeit gibt es 200 Krankenkassen auf dem deutschen Markt, davon sollen durch stärkeren Wettbewerb und die Möglichkeit zu Fusionen nur noch 50 übrig bleiben. Insbesondere die Betriebskrankenkassen werden dabei wohl langfristig vom Markt verschwinden. Langfristig soll durch den stärkeren Wettbewerb auch der Beitragssatz gesenkt werden oder zumindest stabil bleiben und somit die Lohnnebenkosten insgesamt gesenkt werden. Durch die Vereinheitlichung des Beitragssatzes soll auch eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen möglich sein und durch den Risikostrukturausgleich ein fairer Wettbewerb ermöglicht werden.

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