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Ein kleiner Eintrag mit großer Wirkung?

Rechtsschutz
Eine Auffälligkeit und schon ist man drin – eingetragen im Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die deutschen Versicherer tragen in diesem Geheimarchiv Fakten und Daten auffälliger Kunden zusammen, die dann andere Versicherer bei Bedarf abrufen können.

Hier einen Eintrag zu bekommen ist nicht schwer, schließlich schaffen es jährlich fast zwei Millionen neue Einträge in dieses Verzeichnis. Fünf Jahre sind die personenbezogenen Daten dann von allen Versicherern abrufbar, bevor sie wieder gelöscht werden. Insgesamt sind dort etwa 9,5 Millionen Einträge registriert.

Doch wozu dient das HIS und wer bekommt dort einen Eintrag? Die Versicherungsgemeinschaft will mit diesen Informationen Versicherungsbetrüger entlarven und Mogeleien von Kunden aufdecken. Dafür werden jedoch nicht nur die unklaren oder ungewöhnlichen Fälle vermerkt.

Ein nächtlicher Autounfall im abgelegenen Industriegebiet oder ein Autodiebstahl, bei dem auch die Papiere verschwunden sind, verdächtig genug um in der Kartei zu landen. Aber auch, wer häufiger Autounfälle hat, mehr als einmal im Jahr bei seiner Rechtsschutzversicherung eine Anfrage stellt oder häufig oder schwer erkrankt ist, hat schnell einen Eintrag im HIS.

Stellt der Betroffene dann einen Antrag bei einem anderen Versicherer, kann dieser einfach Informationen des Antragsstellers abfragen. So erfährt er, wenn dieser gesundheitlich vorbelastet, ein schlechter Autofahrer oder ein streitwütiger Prozessliebhaber ist. Ist dem so, kann das durchaus zur Ablehnung des Antrages führen. Kommt der Vertrag doch zustande, dann oft mit hohen Kostenzuschlägen oder zu Ausschlüssen von bestimmten Schadensfällen. Der Grund dafür ist, dass der Versicherer bei dem Kunden ein erhöhtes Risiko sieht.

Anhand zahlreicher Kriterien bekommen die Versicherten Punkte für eingereichte Schäden. Wird eine bestimmte Anzahl Punkte erreicht, kommt der Kunde auf die Schwarze Liste. Die genauen Kriterien für diese Punkteverteilung werden von der GDV nicht bekannt gegeben, um Betrügern keine Anleitung zum schummeln zu geben. Wer auf der Schwarzen Liste steht, hat kaum noch die Möglichkeit eine Versicherung neu abzuschließen.

Bisher war das HIS bei den Verbrauchern weitgehend unbekannt und es gab keine Möglichkeit, die eigenen Daten einzusehen. Von nun hat jedoch jeder Versicherte das Recht, bei dem GDV nachzufragen, ob er im HIS eingetragen ist. Die Anfrage muss schriftlich an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/ 43 G, 10117 Berlin, gestellt werden. Eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sollte beigefügt werden.

Eine Löschung des Eintrages kann nur beim zuständigen Versicherer verlangt werden, aber auch nur dann, wenn der Kunde unberechtigt in das Verzeichnis eingetragen wurde. Weigert sich der Versicherer die Datei zu löschen, obwohl sich der Betroffene sicher ist, dass der Eintrag unberechtigt ist, kann der Versicherungsombudsmann eingeschaltet werden.

Wird ein Antrag übrigens über einen unabhängigen Versicherungsmakler eingereicht, kann dieser helfen, unnötige Einträge in das HIS zu verhindern.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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