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Eine Auffälligkeit und schon ist man drin –
eingetragen im Hinweis- und Informationssystem (HIS) des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die
deutschen Versicherer tragen in diesem Geheimarchiv Fakten und Daten
auffälliger Kunden zusammen, die dann andere Versicherer bei
Bedarf abrufen können.
Hier einen Eintrag zu bekommen ist nicht schwer, schließlich
schaffen es jährlich fast zwei Millionen neue
Einträge in dieses Verzeichnis. Fünf Jahre sind die
personenbezogenen Daten dann von allen Versicherern abrufbar, bevor sie
wieder gelöscht werden. Insgesamt sind dort etwa 9,5 Millionen
Einträge registriert.
Doch wozu dient das HIS und wer bekommt dort einen Eintrag? Die
Versicherungsgemeinschaft will mit diesen Informationen
Versicherungsbetrüger entlarven und Mogeleien von Kunden
aufdecken. Dafür werden jedoch nicht nur die unklaren oder
ungewöhnlichen Fälle vermerkt.
Ein nächtlicher Autounfall im abgelegenen Industriegebiet oder
ein Autodiebstahl, bei dem auch die Papiere verschwunden sind,
verdächtig genug um in der Kartei zu landen. Aber auch, wer
häufiger Autounfälle hat, mehr als einmal im Jahr bei
seiner Rechtsschutzversicherung eine Anfrage stellt oder
häufig oder schwer erkrankt ist, hat schnell einen Eintrag im
HIS.
Stellt der Betroffene dann einen Antrag bei einem anderen Versicherer,
kann dieser einfach Informationen des Antragsstellers abfragen. So
erfährt er, wenn dieser gesundheitlich vorbelastet, ein
schlechter Autofahrer oder ein streitwütiger Prozessliebhaber
ist. Ist dem so, kann das durchaus zur Ablehnung des Antrages
führen. Kommt der Vertrag doch zustande, dann oft mit hohen
Kostenzuschlägen oder zu Ausschlüssen von bestimmten
Schadensfällen. Der Grund dafür ist, dass der
Versicherer bei dem Kunden ein erhöhtes Risiko sieht.
Anhand zahlreicher Kriterien bekommen die Versicherten Punkte
für eingereichte Schäden. Wird eine bestimmte Anzahl
Punkte erreicht, kommt der Kunde auf die Schwarze Liste. Die genauen
Kriterien für diese Punkteverteilung werden von der GDV nicht
bekannt gegeben, um Betrügern keine Anleitung zum schummeln zu
geben. Wer auf der Schwarzen Liste steht, hat kaum noch die
Möglichkeit eine Versicherung neu abzuschließen.
Bisher war das HIS bei den Verbrauchern weitgehend unbekannt und es gab
keine Möglichkeit, die eigenen Daten einzusehen. Von nun hat
jedoch jeder Versicherte das Recht, bei dem GDV nachzufragen, ob er im
HIS eingetragen ist. Die Anfrage muss schriftlich an den Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft, Hinweis- und Informationssystem,
Wilhelmstraße 43/ 43 G, 10117 Berlin, gestellt werden. Eine
Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) sollte
beigefügt werden.
Eine Löschung des Eintrages kann nur beim zuständigen
Versicherer verlangt werden, aber auch nur dann, wenn der Kunde
unberechtigt in das Verzeichnis eingetragen wurde. Weigert sich der
Versicherer die Datei zu löschen, obwohl sich der Betroffene
sicher ist, dass der Eintrag unberechtigt ist, kann der Versicherungsombudsmann
eingeschaltet werden.
Wird ein Antrag übrigens über einen
unabhängigen Versicherungsmakler eingereicht, kann dieser
helfen, unnötige Einträge in das HIS zu verhindern.