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Ehrenamt und Unfallversicherung

Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung ist notwendig, auch im Ehrenamt.
Ehrenamtlich tätige Personen stehen zwar unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, allerdings nur während dieser Tätigkeit.

Neu ab 1. Januar 2005: Der Begriff des Ehrenamtes wurde neu (und relativ präzise) definiert.
Einzelheiten dazu sind nachzulesen in der Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit" des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung
(http://www.bmgs.bund.de). Der Personenkreis, der im Ehrenamt gesetzlichen Unfall-Versicherungsschutz genießt, wird deutlich erweitert.

Kurzdefinition: Das Ehrenamt ist eine freiwillige, unentgeltliche, regelmäßige Tätigkeit im Rahmen bestimmter Organisationen.

Die Verbindung von Ehre und Amt wird betont. Nicht jede freiwillige Tätigkeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Meinung, ab sofort sei man als ehrenamtlich Tätiger grundsätzlich und über das Ehrenamt rund um die Uhr gegen die finanziellen Folgen von Unfällen versichert, ist natürlich irrig. Auch die Annahme, die gesetzliche Absicherung im Beruf und im Ehrenamt und zusätzlich die Freizeit-Unfallversicherung durch den Gewerkschaftsbeitrag sei völlig ausreichend, ist falsch, zumal der Versicherungsschutz über die Gewerkschafts-
Mitgliedschaft minimal ist.

Wie bei Arbeits- und Wegeunfällen greift der Versicherungsschutz auch beim Ehrenamt nur bei dieser Tätigkeit selbst und auf den direkten Hin- und
Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) muß ebenfalls mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.

Bei unfallbedingter Invalidität, die beispielsweise eine MdE von 18 % mit sich bringt, zahlt nur die private Unfallversicherung, egal, wo der Unfall
passiert, im Beruf oder in der Freizeit. Und: Es wird eine Kapitalzahlung erbracht, die es zum Beispiel ermöglicht, notwendige Umbaumaßnahmen zu
bezahlen.

Die gesetzliche Unfallversicherung sieht die Zahlung einer Rente vor.

Im Bereich der Freizeit außerhalb der beruflichen bzw. ehrenamtlichen Tätigkeit passieren nach wie vor die meisten Unfälle. Hier bietet nur die private Unfallversicherung Schutz, der die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen sichert. Die private Unfallversicherung ist also ein absolutes Muß!

Quelle: NÜRNBERGER Versicherung

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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