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eGK – die neue Gesundheitskarte

eGK – die neue Gesundheitskarte
Die never ending story des Gesundheitswesens – die elektronische Gesundheitskarte macht wieder Schlagzeilen!

Kommt sie oder kommt sie nicht – die elektronische Gesundheitskarte? Glaubt man den Experten, so sieht die Zukunft der neuen KVK nicht rosig aus. Vor allem, weil bald neue Standards für die Verschlüsselungstechnik gelten sollen, welche die Kassen wieder vor erneute Probleme stellen.

Nach wie vor zögern die Kassen die Karten an ihre Versicherten zu bringen, sagte ICW-Vorstand Jörg Stadler. Der Grund hierfür liege in der „technischen Zwickmühle“: So müssten die bis 2015 ausgegebenen Karten aufgrund neuer gesetzlicher Richtlinien wieder ausgetauscht werden. Die Hersteller hätten bis dahin aber bereits viele Millionen in den Typ I investiert.

Der ganzen Diskussion könnte jedoch nun die Gerichtsbarkeit den Gar ausmachen. Denn mittlerweile befasst sich das Sozialgericht Düsseldorf mit der Frage, ob sich Versicherte der E-Card verweigern können oder ob die gesetzlich Versicherten zum Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte verpflichtet sind?

Basis des Rechtsstreits ist die Klage eines Versicherten aus Wuppertal, der die Nutzung der eGK mit Verweis auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ablehnt. Ziel seiner Klage ist dabei, dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage beschäftigt.

Im vorliegenden Fall wollte der Kläger von seiner Kasse, der Bergischen Krankenkasse in Solingen, eine Bestätigung haben, dass er die neue Karte nicht bekommt. Dies lehnte die Krankenkasse unter Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen ab. Hierauf weigerte sich der Mann, der Kasse ein Foto für die eGK zur Verfügung zu stellen.

Der bevollmächtigte Anwalt des Klägers machte deutlich, dass bereits der Stammdatenabgleich z.B. Informationen über den Zuzahlungsstatus sowie die Teilnahme an einem DMP liefere, was so nicht akzeptabel sei. Dem Argument der Freiwilligkeit der Anwendungen traue der Versicherte nicht. Insbesondere bestehe nach Ansicht des Klägers die Gefahr, dass langfristig ein systemischer Druck seitens der Kasse aufgebaut werde, an bestimmten Behandlungsprogrammen teilnehmen zu müssen.

Ziel der Klage ist nun, dass Versicherte auch ohne eGK weiterhin medizinisch versorgt werden.

Die beklagte Kasse teilte mit, dass sie die Entscheidung nicht revidieren könne, da sie an die gesetzlichen Grundlagen gebunden sei und diese von ihr nicht änderbar sind.

Wann das SG eine Entscheidung fällt und wie diese dann aussieht, bleibt abzuwarten.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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