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Diskussion um die Altersrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung geht weiter

Private Krankenversicherung

Ausgangspunkt der Diskussion war, dass ein Privatversicherter grundsätzlich im ersten Halbjahr 2009 seine Kasse wechseln und gleichzeitig einen Teil seiner angesparten Altersrückstellungen mitnehmen kann, sofern er in den Basistarif der neuen Versicherung wechselt. Da dies jedoch für den Kunden kein Anreiz wäre, zu wechseln, weil der Basistarif in der privaten Krankenversicherung relativ teuer ist und nur eine Grundversorgung auf GKV-Niveau gewährleistet, sei diese Vorgehensweise schlecht für den allgemeinen Wettbewerb. So wurde in den letzten Wochen der Plan mehrmals überarbeitet:

Zunächst hieß es, die Versicherten könnten doch nach dem Wechsel der Kasse in jeglichen Tarif der neuen Versicherung einsteigen und ihre Altersrückstellungen mitnehmen – Worin viele Versicherungsunternehmen das Risiko einer zu großen Kundenabwanderung sahen.

Die Versicherungsunternehmen, die eher ein Gewinnpotential in dem Plan sahen, wollten mit einem neuen Vorschlag den zwingenden Wechsel in den Basistarif mit Mitnahme der Altersrückstellung folgendermaßen umgehen: Ein Wechsel inklusive Mitnahme der Altersrückstellungen mit Versicherung zu einem Volltarif sollte möglich sein, sofern der Versicherte direkt nach dem Wechsel „für eine Sekunde“ im Basistarif versichert war.

Daraufhin hieß es wiederum, der Wechsel mit Altersrückstellungen solle nur möglich sein, wenn der Versicherte sich zunächst für zwei Jahre oder gar drei für den Basistarif entscheiden würde. Bisher gibt es also viele Vorschläge und kein Ergebnis. Diese Woche wird endlich eine Entscheidung fallen, was mit den Altersrückstellungen passiert, wenn man als Privatversicherter seine private Krankenversicherung wechselt.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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