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Das Verhindern von Unfällen in der Silvesternacht

Das Verhindern von Unfällen in der Silvesternacht

Silvester ist bestimmt durch die Freude auf das neue Jahr und das damit verbundene Feuerwerk. Dieses birgt neben den attraktiven Bildern am Himmel immer auch große Risiken, die man von vornherein durch bestimmte Vorsichtsmaßnahmen reduzieren sollte, damit die Freude nicht durch Schäden in den Hintergrund rückt.

Vor allem das unvorsichtige und falsche Bedienen von Feuerwerkskörpern kann schnell zu Sach- aber vor allem auch zu Personenschäden führen, die leicht verhindert werden können. So ist vorab wichtig, nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit der Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ausgezeichnet sind, um sich schon einmal vor Konstruktionsfehlern zu schützen. Hier gibt es auch besondere Bezeichnungen, die deutlich zeigen, welche Artikel nur von Erwachsenen oder auch von Kindern verwendet werden dürfen. Ganz gleich um welche Kracher oder Raketen es sich handelt, sollten Kinder niemals unbeaufsichtigt solche Produkte zünden dürfen, weil sie meistens die Gefahr unterschätzen und die korrekte Bedienung eventuell auch nicht kennen.

Vorsicht bei der Bedienung von Raketen

Für Raketen sollten immer sichere Startrampen wie Flaschen oder Rohre gewählt werden, damit die Flugrichtung immer gewiss ist und Irrläufer nicht zu Schäden führen, weshalb auch die Richtung des eventuell vorhandenen Windes von Bedeutung ist. Niemals sollte eine Rakete direkt aus der Hand gestartet werden und vorhandene Zündschnüre und Lenkstäbe sollten niemals verändert werden.

Wichtig ist auch der Hinweis, dass nicht losgegangen Raketen nicht noch einmal angezündet werden sollten, weil dabei besonders große Verletzungsrisiken bestehen. Auch als nur Zuschauer eines Feuerwerks sollte man immer Vorsicht walten lassen. So ist ein ausreichender Sicherheitsabstand genauso wichtig wie geschlossene Fenster und Türen, um Irrläufer aus den eigenen vier Wänden fernzuhalten.

Zu beachten sind auch gesetzliche Vorschriften, laut denen nur am Silvesterabend ab 18 Uhr bis zum Neujahrstag 7 Uhr geknallt werden, was allerdings in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen und Kinder- und Altersheimen niemals erlaubt ist.

Versicherungsschutz bei eintretenden Schäden

Vorsicht hin oder her - auch wenn man besonders gut aufpasst, kann es immer trotzdem zu Schäden kommen, die oft auch nicht von einem selber verursacht werden. Je nach Schaden kann es dann auch zu Leistungen unterschiedlicher Versicherungen kommen. Anderen zugefügte Schäden übernimmt die private Haftpflichtversicherung, Schäden am Haus durch explodierende Raketen werden von der Wohngebäudeversicherung getragen und die Hausratversicherung tritt je nach Ursache und Versicherungsumfang für Schäden am Hausrat ein, die beispielsweise durch Feuer entstehen. Beim Auto muss zwischen durch die Teilkaskoversicherung abgedeckten Schäden durch Brand oder Explosion und den in den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung fallenden Vandalismusschäden unterschieden werden. Bei Verletzungen übernimmt die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung die Behandlungskosten und, sofern vorhanden und relevant, natürlich auch private Ergänzungsversicherungen wie z.B. eine stationäre Krankenzusatzversicherung, während dauerhafte Beeinträchtigung in den Leistungsumfang einer privaten Unfallversicherung oder sogar einer Berufsunfähigkeitsversicherung fallen können.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Sonstiges.

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