Hausratpolice leistet nicht immer
In der Adventszeit brennt es in deutschen Wohnungen besonders häufig.
Doch nicht jeder Brandschaden wird von der Hausratversicherung ersetzt, weist
die uniVersa Versicherung darauf hin. Wurden Adventskerzen unbeaufsichtigt brennen
gelassen, kann es zum Streitfall kommen. Laut Kleingedrucktem sind Schäden
wegen grober Fahrlässigkeit grundsätzlich vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Darauf berufen sich immer mehr Versicherer und lehnen Schadenzahlungen
ab. Wer sich den Ärger ersparen möchte, sollte bei seiner Hausratversicherung
darauf achten, dass Schäden wegen grober Fahrlässigkeit ausdrücklich
mitversichert sind. Manche Anbieter leisten hier sogar ohne Begrenzungen und
Höchstsätze. Dann gibt es im Schadensfall keine Probleme, wenn man
versehentlich vergessen hatte, die Kerze richtig auszublasen. Dennoch empfiehlt
es sich, gerade während der Weihnachtszeit ein besonderes Auge auf seine
Advents- und Weihnachtsbeleuchtung zu werfen.
Quelle: uniVersa
Artikel eingestellt am 19.12.2006 in der Rubrik Versicherung allgemein.
Autor: Gerhard Jager.
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