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Blutprobe ohne Richterbeschluss - dies fordert der BHG Präsident!
Der amtierende Präsident des Bundesgerichtshofs Tolksdorf
forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften bezüglich der
Alkoholkontrollen zu ändern. In einen Interview
erörterte er, dass die Abschaffung des Richtervorbehalts ein
großer Verdienst wäre.
Der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei - anders als bei
einer Wohnungsdurchsuchung - relativ gering. Des Weiteren sei auch die
Beweislage eine völlig andere, da ein betrunkener Autofahrer
in der Regel bei einer Polizeikontrolle durch seinen Alkoholgeruch in
Verdacht gerate.
Die Blutprobe muss so schnell wie möglich genommen werden um
verlässliche Werte zu erhalten.
Problem in der Praxis sei, dass es den Polizisten oft aber nicht
möglich ist, kurzfristig die Zustimmung des Richters zu
bekommen. In aller Regel erfolge diese nur telefonisch, was die
Angelegenheit erschwert, da man sich die Frage stellen muss, welchen
Wert der Richtervorbehalt hat, wenn er ohne eigenes Ansehen ergeht.
Insbesondere vor Gericht wird dann häufig gestritten,
inwieweit die Blutprobe als Beweismittel anerkannt werden kann, wenn
der entsprechende Beschluss fehlt. So seien auch die Meinung der
Gerichte dazu widersprüchlich, was aufgrund der Unsicherheit
zu einem deutlichen Rückgang von Alkoholkontrollen
geführt hat.
Hier müsse ein Umdenken bzw. eine Änderung der
Gesetzgebung erfolgen.
Artikel eingestellt am 04.03.2010 in der Rubrik Ihr gutes Recht.