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Blutprobe ohne Richterbeschluss - dies fordert der BHG Präsident!

Blutprobe ohne Richterbeschluss - dies fordert der BHG Präsident!
Der amtierende Präsident des Bundesgerichtshofs Tolksdorf forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften bezüglich der Alkoholkontrollen zu ändern. In einen Interview  erörterte er, dass die Abschaffung des Richtervorbehalts ein großer Verdienst wäre.

Der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei - anders als bei einer Wohnungsdurchsuchung - relativ gering. Des Weiteren sei auch die Beweislage eine völlig andere, da ein betrunkener Autofahrer in der Regel bei einer Polizeikontrolle durch seinen Alkoholgeruch in Verdacht gerate.

Die Blutprobe muss so schnell wie möglich genommen werden um verlässliche Werte zu erhalten.

Problem in der Praxis sei, dass es den Polizisten oft aber nicht möglich ist, kurzfristig die Zustimmung des Richters zu bekommen. In aller Regel erfolge diese nur telefonisch, was die Angelegenheit erschwert, da man sich die Frage stellen muss, welchen Wert der Richtervorbehalt hat, wenn er ohne eigenes Ansehen ergeht.

Insbesondere vor Gericht wird dann häufig gestritten, inwieweit die Blutprobe als Beweismittel anerkannt werden kann, wenn der entsprechende Beschluss fehlt. So seien auch die Meinung der Gerichte dazu widersprüchlich, was aufgrund der Unsicherheit zu einem deutlichen Rückgang von Alkoholkontrollen geführt hat.

Hier müsse ein Umdenken bzw. eine Änderung der Gesetzgebung erfolgen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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