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Bezahlen nach Fahrstil – verträgt sich das mit dem Datenschutz?

 Bezahlen nach Fahrstil – verträgt sich das mit dem Datenschutz?

Ein Versicherer aus Nordrhein-Westfalen hat seit Kurzem ein neues Versicherungsmodell im Repertoire: Die sogenannte "Pay-As-You-Drive"-Versicherung. Bei diesem Modell wird der zu zahlende Versicherungstarif für jeden Versicherten individuell anhand des Fahrstils berechnet. Nun hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) den Tarif analysiert. Ist ein solches Verfahren kompatibel mit deutschen Datenschutzbestimmungen?

Der Markt für Autoversicherungen ist im Umbruch. Neue Technologien und die zunehmende Digitalisierung nehmen auch Einfluss auf den Versicherungsmarkt. In Großbritannien und den USA beschäftigen sich Versicherer schon lange mit den neuen Modellen, in Deutschland kommen die Versicherungsanbieter erst verzögert auf den Geschmack. Mit den "Telematik"-Tarifen sollen Versicherte, die ein sicherer Fahrverhalten an den Tag legen, belohnt werden. Je umsichtiger und sicherer ein Kunde fährt, desto weniger muss er an Versicherungsprämie zahlen. Klingt soweit gut, allerdings muss der Versicherte sich darauf einlassen, eine sogenannte "Blackbox" an seinem Auto installieren zu lassen. Diese zeichnet die individuellen Daten der Fahrweise auf und übermittelt sich an den Versicherer. Dies geschieht im Sekundentakt, es werden Daten über Fahrtstrecke, Fahrtzeit, Geschwindigkeit, und Brems- und Beschleunigungsverhalten gesammelt.

Der LDI hat als erste Datenschutzorganisation diese Methode unter die Lupe genommen. Die erhobenen Daten werden laut LDI auf einem Server in Europa gespeichert. Anschließend berechnen die Versicherer einen Gesamtscore und vier Unterscores (Geschwindigkeit, Fahrweise, Nachtfahrten, Stadtfahrten). Diese Scores sollen ermöglichen, die Unfallwahrscheinlichkeit des Fahrers zu berechnen. Hält der Versicherte die von der Versicherungsgesellschaft vorgegebenen Werte bezüglich einer sicheren Fahrweise ein, bekommt er einen Teil der Versicherungsprämie zurück.

Um Datenschutz zu gewährleisten, fordern die Sprecher des LDI einige Änderungen. So müssten beispielsweise die "die Trennung in zwei Datenkreise – komplette Fahrdaten und Scores einerseits, Daten für die Zuordnung zur Person andererseits – gewährleistet sein". Außerdem müssten die Daten verschlüsselt weiter geleitet werden und ein Zugriff von Unbefugten auf die Daten der Box ausgeschlossen werden. Eine weitere Bedingung: Die Versicherten müssten ganz genau über die Erhebung und Speicherung der Daten informiert werden. Eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherten sei zwingend notwendig. Außerdem dürften die Daten nur dazu verwendet werden, den Tarif entsprechend zu kalkulieren. Trotz dieser Empfehlungen stehen Datenschützer der neuen Methode kritisch gegenüber. "Die Tendenz der Versicherungswirtschaft zu individualisierten Tarifen ist datenschutzrechtlich kritisch zu begleiten. Neben Datenschutz, Verbraucherschutz und Versicherungsaufsicht ist auch die Politik gefragt."

Schon in der Vergangenheit gab es Kritik an den "Pay-As-You-Drive"-Tarifen. Der Versicherte würde gläsern gemacht, seine Fahrweise überwacht. In dem Land, in dem es kein Tempolimit gibt, werde der Fahrer dennoch gedrosselt und wer sich nicht darauf einlasse, müsse teurere Tarife berappen. Noch sind es nur wenige KfZ-Versicherer, die die Methode nutzen. Das Konzept könnte sich aber auch auf dem deutschen Markt durchsetzen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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