Start

Beitragserhöhung in der Privaten Krankenkasse

Beitragserhöhung in der Privaten Krankenkasse
Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden zum 1. Januar 2008 für viele privat Versicherte die Beiträge steigen. Orginalwortlaut des AGG:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Dieser Schutz vor Benachteiligungen schließt natürlich auch die bisher ungleich verteilten Beiträge der privaten Krankenversicherungen mit ein. Somit gilt Folgendes:

Unterschiede in den Leistungen und Beiträgen sind nur dann erlaubt, wenn von den Privaten Versicherungsunternehmen unterschiedliche Rechnungsgrundlagen nachgewiesen werden (beispielsweise Vergleich Männer und Frauen).

Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten sind laut AGG kein Grund für Beitragsunterschiede zwischen Männern und Frauen.

Das bedeutet:

Zukünftig werden Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten von Frauen und Männern in den Beiträgen getragen.

Durch Neuverteilung dieser Kosten sind die Prämienänderungen bei allen Tarifen der privaten Krankenversicherung (sowohl für Bestand als auch für Neugeschäft) bis zum 1. Januar 2008 vorzunehmen.

Diese Kostenverteilung ist zwingend vorgeschrieben, auch dann, wenn eine reguläre Beitragsanpassung aufgrund gestiegener Gesundheitskosten nicht nötig wäre. Lediglich Tarife, die keine Schwangerschaftskosten beinhalten, sind davon ausgenommen.

Achtung: Es besteht kein Sonderkündigungsrecht für Beitragserhöhungen, die aufgrund der Neuverteilung der Schwangerschafts- und Mutterschaftskosten entstehen.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

Autor: .