Start

Bei PKV-Beschwerden hilft der Ombudsmann

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet gegenüber der gesetzlichen Kasse einige Vorteile, die immer mehr Menschen nutzen wollen. Privatpatienten haben, obwohl Ärzte diesen Umstand gerne bestreiten, beispielsweise häufig bessere Chancen auf einen kurzfristigen Termin bei einem Facharzt. Mittlerweile wechseln diejenigen, die es sich leisten können, gern freiwillig in die private Krankenkasse, obwohl ein Wechsel zurück in die gesetzliche nur schwer möglich ist. Bei der Entscheidung, welcher private Krankenkassenanbieter interessant sein könnte, ist unter anderem ein Blick in die Beschwerdestatistik ratsam. Hier wird aufgelistet, welche Kasse wie viele Beschwerden erhielt. Allerdings muss man an dieser Stelle wissen: Nicht alle Beschwerden fließen in die Statistik mit ein.

Während die Beschwerden, die direkt über die Krankenkasse gestellt werden, in den letzten Jahren abgenommen haben, stiegen sie bei den Ombudsmännern im vergangenen Jahr eher an. Im Jahr 2014 wurden über die Kassen laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 1.019 Beschwerden aufgenommen. Erfasst werden alle eingehenden Beschwerden unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Denn auch bei einem Ombudsmann gehen jährlich viele Schlichtungsanfragen ein. Während sich laut Finanzen.de in 2004 lediglich 2.625 Personen mit einer Schlichtungsanfrage an einen Ombudsmann wandten, waren es 2013 bereits 5.948. Eine deutliche Steigerung derjenigen also, die eine Anfrage direkt an einen Schlichter stellten.

Wer nach einer privaten Krankenversicherung sucht, sollte sich gut beraten lassen und die Angebote vergleichen. Dabei heißt es nicht immer, dass das günstigste Angebot auch das Beste ist. Man sollte vor allem darauf achten, dass der Tarif auf die persönliche Lebenssituation ausgerichtet ist. Hat man sich für ein Angebot entschieden und es kommt trotz guter Beratung zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, kann eine Schlichtung durch einen Ombudsmann durchaus sinnvoll sein. Die Beratung und Schlichtung durch einen solchen Ombudsmann erspart nämlich neben Nerven auch Geld, ist sie doch grundsätzlich kostenfrei. Wählt ein unzufriedener Kunde den gerichtlichen Weg, fallen unter Umständen hohe Gerichts- und Anwaltskosten an. Ein Ombudsmann hingegen versucht immer zunächst, einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen und Unstimmigkeiten anders zu klären. Scheitert eine Einigung, kann man anschließend immer noch den Gerichtsweg bestreiten.

Der Ombudsmann kommt allerdings nur zum Einsatz, wenn Kunde und Versicherung sich in dem entsprechenden Anliegen noch nicht an das Gericht oder die Bafin gewandt haben.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Krankenzusatzversicherung.

Autor: .