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Kapitalanlage: Bedürfnisgerechte Beratung ist ein Muss

Kapitalanlage: Bedürfnisgerechte Beratung ist ein Muss
Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main macht sich ein Anlageberater schadenersatzpflichtig, wenn er einem unerfahrenen Kunden eine Anlage empfiehlt, die nicht seinen besprochenen Bedürfnissen entspricht und die sich im Nachhinein negativ entwickelt (Az.: 19 U 141/06).

So geschehen im Fall einer unabhängigen Beraterin, die einem sehr sicherheitsorientierten Ehepaar, welches sie im Beratungsgespräch als konservativ eingestuft hatte, einen Aktienfonds empfohlen hat. Diesem wurden 6 Prozent Wertsteigerung prognostiziert, was sich jedoch als falsch herausstellte: der Fonds entwickelte sich negativ. Daraufhin klagten die Eheleute und verlangten eine Rückabwicklung des Geschäfts und einen angemessenen Ersatz für den entstandenen Verlust. Das Gericht gab der Klage statt und ließ auch keine Revision zu.

Die Beraterin hatte den großen Fehler begangen, eine risikobehaftete Anlage zu empfehlen, obwohl fest stand, dass das Ehepaar sich nur auf eine sichere Anlage einlassen wollte – zumal die Beraterin auf kein Risiko hingewiesen hatte.

Ein unabhängiger Berater muss nicht nur besonders umfassend und differenziert, sondern auch den Bedürfnissen der Kunden entsprechend beraten. Ein Kapitalanleger verfügt gewöhnlich über wenig oder keine Kenntnisse in dem Bereich und benötigt eine fachkundige Bewertung und Beurteilung.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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