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Bauabzugssteuer - steuern Sie richtig

Bauabzugssteuer - steuern Sie richtig
Private Vermieter sind seit Januar 2002 um eine weitere Pflicht reicher:
Denn seit gut zwei Jahren müssen sie Bauabzugssteuer zahlen, wenn sie Bauaufträge vergeben. Nämlich immer dann, wenn die beauftrage Firma keine Freistellungsbescheinigung vorlegt. Dann werden 15 Prozent der Rechnungssumme fällig, die man direkt an das Finanzamt zahlen muss.

Doch Vorsicht: Eine 2002 erteilte Freistellungsbescheinigung kann in einigen Fällen zum 1. Januar 2005 auslaufen. Achten Sie im Zweifel darauf, dass das beauftragte Unternehmen eine neue, aktualisierte Bescheinigung vorlegt, die man bis zu einem halben Jahr vor Ablauf der alten Bescheinigung beantragen kann. Fehlt diese Folgebescheinigung, werden die 15 Prozent Bauabzugssteuer direkt fällig und müssen an das Finanzamt abgeführt werden.

Berfragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater!

Artikel eingestellt am in der Rubrik Grund & Boden.

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