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Autoversicherungen starten ein eigenes Notrufsystem

Kfz-Versicherungen

Ab März 2018 wird europaweit ein automatisches Notrufsystem für alle neuen Autos und leichte Nutzfahrzeuge Pflicht. Sämtliche Fahrzeuge müssen ab diesem Zeitpunkt mit dem Notrufsystem "E-Call" ausgestattet sein. Ziel ist es, die Folgen schwerer Verkehrsunfälle zu mindern, indem schneller Hilfe herbeigerufen werden kann.

Allerdings präsentierte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) der Öffentlichkeit schon jetzt einen von Bosch entwickelten "Unfallmeldedienst". Wichtigster Bestandteil dieses Notrufsystems ist ein Stecker, der an die 12-Volt-Buchse im Auto angeschlossen wird. Beschleunigungssensoren, die sich im Stecker befinden, erkennen eine Kollision des Autos und die Stärke des Aufpralls. Sobald von dem Stecker ein Unfall registriert wurde, erfolgt die sofortige Weitergabe dieser Information an eine spezielle Unfallmelde-App, welche sich auf dem Smartphone des Fahrers befindet. Diese App wird von IBM programmiert und meldet den Unfall, die aktuelle Position des Autofahrers und die Fahrtrichtung sofort an eine Notrufzentrale. Diese Notrufzentrale stellt gleichzeitig eine Sprachverbindung zu dem Autofahrer am Unfallort her. Liegt ein schwerer Unfall vor, werden durch die Notrufzentrale sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet.

Handelt es sich um einen kleineren Unfall oder eine Panne, erfolgt die Aufnahme des Unfalls durch die jeweilige Kfz-Versicherung. Diese organisiert entsprechende Hilfe, wenn der Meldestecker nur einen kleineren Aufprall registriert hat oder der Notruf vom Autofahrer manuell ausgelöst wurde.

Der Unfallmeldedienst soll von der "GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG" betrieben werden. Eine Autoversicherung kann den Dienst ebenfalls ihren Kunden anbieten. Der Versicherungsverband erklärte, dass das System "größtmögliche Datensparsamkeit" gewährleistet und während störungsfreier Fahrten keine Daten an die Notrufzentrale übertragen werden. Die Datenübertragung erfolge nur nach einem Unfall oder manuellem Hilferuf. Ebenso sei es nicht möglich, Rückschlüsse auf die Fahrweise des Autofahrers zu ziehen oder Bewegungen nachzuprüfen.

Lt. GDV sei der offizielle Starttermin der 4. April 2016, welcher allerdings je nach Versicherung noch variieren kann.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Versicherung allgemein.

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