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Ärzte die krankmachen

Ärzte die krankmachen

Wenn Ärzte erfundene Krankheiten abrechnen, sind die Patienten die Leidtragenden. Ein Artikel aus der Süddeutschen Zeitung bringt Licht ins Dunkel und zeigt, dass selbst langjährige Vertauensverhältnisse zwischen Arzt und Patient zugunsten von Geldgier untergraben werden. Man könnte fast meinen, sie haben ihren Eid abgelegt, um ihn dann wieder zu vergessen.

Eigentlich ist alles ganz einfach: Soll eine neue Frisur her, richtet es der Friseur um die Ecke, benötigt man Rechtsbeistand, kann der Anwalt helfen. Wenn uns Krankheiten heimsuchen, tragen die Ärzte ihren Teil dazu bei, damit wir schnell wieder genesen. Eigentlich... In dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 27.04.2010 werden die Leser eines Besseren belehrt. So musste Klaus Zentner, seines Zeichens ein grundsolider Mensch, leidlich erfahren, dass es nicht alle Ärzte gut mit ihren Patienten meinen. Anstatt zur Genesung ihrer Patienten beizutragen, unterstellen sie ihren Patienten, der lukrativen Verdienstmöglichkeiten wegen, allerlei Krankheiten. In den seltensten Fällen erfahren die Patienten etwas von den Diagnosen und den damit verbundenen Abrechnungen den Krankenkassen gegenüber. Die Ärzte profitieren sicherlich am meisten davon, wenn dieser Schwindel nicht auffliegt und sie die Gelder kassieren können, denn genau darum geht es hier.

Im Fall Zentner beginnt zunächst alles mit einem harmlosen Brief seiner Krankenkasse. Darin steht, er solle die zu „unrecht erbrachte Leistung“ in Höhe von 197,20 Euro zurückzahlen. Dachte Herr Zentner zunächst noch an einen Irrtum, musste er schnell feststellen, dass sein Arzt ihn, laut Rechnungsformular, gegen einen ganzen Katalog schwerer Krankheiten behandelt haben wollte: Angefangen von B wie Bronchitis bis zu M wie Magen-Darm-Entzündung. „Unsinn!“, dachte sich der 47-Jährige Zentner, wusste er doch, dass solche Behandlungen nie bei ihm durchgeführt worden waren. Die Eintragungen seines Arztes im ominösen „Krankheits-Katalog“ gipfelten sogar in der Diagnose „Psychische Störung ohne nähere Angabe“. Auch Zentners Söhne blieben von den ärztlichen Krankheits-Phantasien nicht verschont, denn der Mediziner dichtete ihnen Nahrungsmittelunverträglichkeit und chronische Hautkrankheiten an.

Solche Pseudo-Diagnosen entfalten ihre Nebenwirkungen, so der Artikel der SZ, erst später. Steht dann nämlich beispielsweise der Wechsel in eine private Krankenkasse an, kann diese sich schnell querstellen. Auch wenn der Antragssteller guten Glaubens war und vor Aufnahme in die Versicherten-Gemeinschaft alle ihm bekannten Krankheiten nannte, werden die „Hirngespinste“ seines Arztes ihm meist dann zum Verhängnis, wenn die Krankenkasse genauer nachhakt. Umso problematischer ist es, dass die Diagnosen sich nicht einfach wieder löschen lassen. Der Versicherer wird in erster Linie dem Arzt glauben, da dieser höchstpersönlich bestätigt hat, dass der Patient wegen genau dieser Erkrankung bei ihm war. Der Versicherer kann letztendlich nicht anders und muss dem Arzt glauben. Dies kann zu Beitragserhöhungen, Ausschlüssen oder im schlimmsten Fall sogar zur Kündigung führen.

Es wird dem Versicherungsnehmer also eine Anzeigenpflichtverletzung unterstellt, da bei Vertragsabschluss nicht alle diagnostizierten Krankheiten bekannt gegeben wurden. Leider ist das in diesem Artikel geschilderte Schicksal kein Einzelfall. Immer wieder machen Ärzte durch Abrechnungsbetrug von sich reden. Die Zahl der hintergangenen Patienten steigt in die Tausende. Dass es bei einigen „Göttern in Weiß“ mit dem Rechtsempfinden nicht weit her ist, bestätigt auch die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB). Daher betreibt diese eine „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“. Die Patienten, die von unterstellten Krankheiten betroffen sind, sollten dies in keinem Fall einfach so hin nehmen und sich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Zwar stünden, so der KVB-Chef Klaus Munte, hinter den meisten Abrechnungsfehlern persönliche Unkenntnis oder gar Irrtümer. Herr Zentner glaubt daran aber schon lange nicht mehr.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Gesetzliche Versicherungen.

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