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Invaliditätsfrist in der Unfallversicherung

Invaliditätsfrist in der Unfallversicherung
Wurde ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall so schwer verletzt, dass er seinen Obliegenheiten nicht fristgerecht nach dem Schadenfall nachkommen kann, ist es auch noch als fristgerecht anzusehen, wenn dessen Betreuer nach Durchsicht der Akten einen vertretenden Rechtsanwalt einsetzt. So wurde im Falle eines Versicherungsnehmers entschieden. Vor allem unverschuldete Nichteinhaltungen wurden vom BGH als nicht laufend, nicht versäumt und des weiteren als unverzüglich eingestuft.

Artikel eingestellt am in der Rubrik Ihr gutes Recht.

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