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Wurde ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall so schwer verletzt, dass er seinen Obliegenheiten nicht fristgerecht nach dem Schadenfall nachkommen kann, ist es auch noch als fristgerecht anzusehen, wenn dessen Betreuer nach Durchsicht der Akten einen vertretenden Rechtsanwalt einsetzt. So wurde im Falle eines Versicherungsnehmers entschieden. Vor allem unverschuldete Nichteinhaltungen wurden vom BGH als nicht laufend, nicht versäumt und des weiteren als unverzüglich eingestuft.
Artikel eingestellt am 26.03.2007 in der Rubrik Ihr gutes Recht.