Im haftungsrechtlichen Sinne versteht man unter Vermögensschäden jeden geldwerten Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten oder Kosten für Pflegepersonal. Von den Vermögensschäden abzugrenzen sind Personen- und Sachschäden.
Man unterscheidet zwischen echten Vermögensschäden und unechten Vermögensschäden.
Vermögensschäden von den Experten der GutGuenstigVersichert einfach erklärt.
Kundenmeinungen