Das Thema Fahrraddiebstahl ist eine versicherte Gefahr in der Hausratversicherung. Normalerweise ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung nur dann versichert, wenn es sich in abgeschlossenen Räumen des Versicherungsortes befindet. Jedoch kann man den Versicherungsschutz durch Klauseln ausweiten. Dadurch können abweichende Regelungen bezüglich des Ortes und von Zeiträumen getroffen werden, sowie besondere Sicherungsvorschriften vereinbart werden.
In der Hausratversicherung sollte der Wert der Fahrräder korrekt angegeben werden, da es sich dabei um ein prämienrelevantes Kriterium handelt. Wobei in manchen Hausrat-Tarifen auch pauschale Versicherungssummen für Fahrräder mitversichert sind.
Fahrraddiebstahl leicht und verständlich erklärt von GutGuenstigVersichert, ihrem Versicherungsmakler!
Kundenmeinungen