Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers
einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag ab.
Der Versicherungsvertrag muss mindestens bis zum 60. Lebensjahr bestehen. Der
Arbeitgeber zahlt die Beiträge vom Bruttogehalt, der Arbeitnehmer erhält
bei Ablauf die Leistung.
Der maximale jährliche Beitrag zur Direktversicherung beträgt 1.752
Euro. Hierauf wird ein Pauschal- Steuersatz von 20 Prozent für die Einkommen-
und Kirchensteuer sowie für den Solidaritätszuschlag fällig. Die Steuer,
die eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlen ist, wird in den meisten Fällen
vom Arbeitgeber übernommen, so dass sich für den Arbeitnehmer eine Steuerersparnis
ergibt.
Wenn die Beiträge zur Direktversicherung durch Sonderzahlungen (z.
B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) finanziert werden, sind diese sozialabgabenfrei.
Das macht die Direktversicherung nochmal attraktiver.
Direktversicherungen können auf zwei Arten abgeschlossen werden: als Entgeltumwandlung (arbeitnehmerfinanziert) oder durch den Arbeitgeber (arbeitgeberfinanziert).
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehaltes des Arbeitnehmers in Versicherungsleistungen
umgewandelt. Der Arbeitnehmer hat von Beginn an das unwiderrufliche Bezugsrecht
sowohl im Erlebens- als auch im Todesfall. Der Vertrag kann als Lebens- oder Rentenversicherung
abgeschlossen werden. Eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit
sollte immer eingeschlossen werden, der Einschluss einer Rente bei Berufsunfähigkeit
ist möglich.
Bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung behält der Arbeitnehmer
bei vorzeitigem Ausscheiden seine Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung,
wenn er zu diesem Zeitpunkt mind. 25 Jahre alt ist und die Versicherung mind.
fünf Jahre bestanden hat (gilt für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2009).
Wurde die Versicherung zwischen dem 01.01.2001 und dem 01.01.2009 abgeschlossen,
sind die Ansprüche unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr
vollendet und die Versorgungszusage fünf Jahre bestanden hat (spätestens
jedoch am 01.01.2014, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr
vollendet hat).
Bei einer Kapitallebensversicherung kommt im Alter der Gesamtbetrag zur Auszahlung.
Dieser ist steuerfrei, wenn die Versicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen
wurde. Alle Verträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, müssen
versteuert werden. Versteuert wird der sogenannte Ertragsanteil, d. h. der Teil,
der die eingezahlten Beiträge übersteigt mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mind. 12 Jahren und ist der Versicherungsnehmer
bei Auszahlung der Versicherungsleistung mind. 60 Jahre alt, so wird nur der halbe
Ertragsanteil steuerpflichtig.
Die Geldanlage der Direktversicherung ist nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtrechts
geregelt. Es bestehen viele Variationen und neben Kapitallebens- und Rentenversicherungen
können auch Versicherungen auf der Grundlage von Investmentfonds als Direktversicherung
abgeschlossen werden. Die unverfallbaren Ansprüche einer Direktversicherung
sind über den Pensionssicherungsverein gegen Zahlungsunfähigkeit des
Arbeitgebers geschützt.
Entsprechend dem neuen Altersvermögensgesetz können jetzt auch beim
Abschluss einer Direktversicherung die Zulagen der Riester-Förderung genutzt
werden. Der Vertrag wird dann während der Einzahlungsphase nicht pauschal
versteuert, sondern ist steuerfrei und muss erst im Alter versteuert werden.
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