Deckungsschutz bezeichnet den Umfang der Deckung einer Versicherung: Er bezeichnet die versicherten Gefahren und die versicherten Risiken, die durch eine Versicherung gedeckt, also versichert sind.
Ob ein Deckungsschutz besteht, ist also abhängig davon, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde und hängt auch insbesondere davon ab, ob bestimmte Gefahren und Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurden. Sollte ein Versicherer die Leistung unbegründeterweise ablehnen, kann der Deckungsschutz notfalls gerichtlich eingeklagt werden. Häufig gibt es insbesondere in der Rechtsschutzversicherung und in der gewerblichen Versicherung Streitigkeiten über den Deckungsschutz.
Deckungsschutz leicht und verständlich erklärt von GutGuenstigVersichert, ihrem Versicherungsmakler!
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