Im Tarif NaturPRIVAT der UKV sind 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte und
Heilpraktiker bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro pro Kalenderjahr (erstattet werden also bis zu 1.000 Euro im Jahr) versichert. Versichert sind Heilbehandlungen sowohl durch Ärzte als auch durch Heilpraktiker. Mitversichert sind alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der GebüH und des Hufelandverzeichnisses, die im GebüH bzw. Hufelandverzeichnis aufgeführten Heilmittel, sowie die im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung verordneten Arznei- und Verbandmittel.
Arztkosten sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktikerkosten nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) bis zu den festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig.
Der Tarif NaturPrivat beinhaltet zwei Besonderheiten:
- Die Leistung erfolgt ohne Wartezeiten, d.h. es gilt Versicherungsschutz von Beginn an!
- Es gibt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, um möglichst schnell und einfach den gewünschten Versicherungsschutz ohne Einschränkungen zu erhalten.
Nicht erstattet werden:
- Psychotherapie
- Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet
werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt
- Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel
- diätetische Lebensmittel
Im ersten Kalenderjahr ist der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag auf insgesamt 625 Euro beschränkt, d.h. erstattet werden im ersten Jahr maximal bis zu 500 Euro.
In den ersten beiden Kalenderjahren ist der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag auf
1.250 Euro beschränkt, d.h. erstattet werden in den ersten beiden Jahren maximal 1.000 Euro.
Um diesen Tarif ohne Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge zu erhalten, sind nur zwei Dinge beantworten:
- Besteht zurzeit oder bestand in den letzten drei Jahren eine der folgenden Krankheiten bzw. sind Behandlungen oder
Untersuchungen wegen einer der folgenden Krankheiten vorgesehen oder angeraten?
Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe oder Rückenmuskulatur, Neurodermitis, Schuppenflechte, Allergien, Asthma
bronchiale, Herzinfarkt, Schlaganfall, chronische Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), Migräne, Diabetes
mellitus („Zucker“), Krebserkrankungen, psychische und psychiatrische Erkrankungen, HIV-Infektion bzw. AIDS.
- Liegt ihr Body-Mass-Index (BMI) über 30 oder unter 17?
Werden beide Fragen mit "Nein" beantwortet, kommt der Vertrag wie gewünscht zustande.
Muss eine der beiden Fragen mit "Ja" beantwortet werden, ist leider kein Versicherungsschutz möglich. In diesem Fall kontaktieren sie uns gerne telefonisch, damit wir nach einer geeigneten Lösung suchen können.
Der Vertragsbeginn der Heilpraktikerversicherung ist immer der 1. eines Monats, frühestens des Monats nach Antragstellung. Der Versicherungsvertrag läuft zwei Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Krankenzusatzversicherung nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Der Versicherer verzichtet bei diesem Tarif auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Union Krankenversicherung
Ihr Versicherer ist die Union Krankenversicherung AG (UKV). Eingebunden in die Sparkassen-Finanzgruppe bildet die UKV zusammen mit ihrer Schwestergesellschaft der BBKK die siebtgrößte Krankenversicherungsgruppe in Deutschland. Beide Versicherer stehen unter Führung der Versicherungskammer Bayern.
Grundsätzlich haben Sie im Schadensfall die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer, die Union Krankenversicherung, zu wenden.
Wenn Sie sich direkt an die Union Krankenversicherung wenden möchten, stellen wir Ihnen gerne die Kontaktdaten (falls noch nicht bekannt) der Leistungsabteilung zur Verfügung, die Erstattung kann dann meist etwas schneller erfolgen.
Wir empfehlen aber - gerade bei schwierigen Leistungsfällen - uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Meldung des Schadens bei der Union Krankenversicherung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Darüber hinaus stehen wir natürlich auch beratend bei Fragen zu ihrer Heilpraktikerversicherung zur Verfügung.
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht zur Heilpraktikerversicherung. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen der Union Krankenversicherung hervor.
Hier finden Sie die Beitragstabellen zu den einzelnen Tarifen der Heilpraktikerversicherung UKV.
NATURPRIVAT(Die Beitragstabellen öffnen sich in einem neuen Fenster.)