Zahnzusatzversicherung DKV
Highlights
- 50% oder 85 % Erstattung für Zahnersatz
- Implantate und Inlays mitversichert
- Günstige Beiträge
- Zahnbehandlung und Prophylaxe einschließbar
- Höhere Leistungen (bis zu 90%) bei DKV-Partnerärzten
- 100 % Erstattung bei Regelleistung
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Häufig gestellte Fragen
Umfang der Zahnzusatzversicherung DKV
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Die Zahnzusatzversicherung der DKV
Die Zahnzusatzversicherung kann durch einzelne Bausteine den eigenen individuellen Wünschen und Ansprüchen angepasst werden. Sie können einen der beiden Zahnersatz-Bausteine DT85 und DT50 wählen, sowie den Baustein DBE für Zahnbehandlungen ergänzen
Zahnzusatzversicherung - Baustein Zahnersatz (DT85)
- Zahnersatz, Inlays: 85% Erstattung für z.B.: Implantate, Inlays, dentinadhäsive Füllungen (Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet)
- 90% Erstattung bei Besuch eines Partnerzahnarztes (www.godentis.de)
- Zahnstaffel: 1. Kalenderjahr bis 500 EUR, 1.+2. Kalenderjahr bis 1.000 EUR, 1. bis 3. Kalenderjahr bis 1.500 EUR, danach frei
Zahnzusatzversicherung - Baustein Zahnersatz (DT50)
- Zahnersatz, Inlays: 50% Erstattung für z.B.: Implantate, Inlays, dentinadhäsive Füllungen (Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden angerechnet
- 55% Erstattung bei Besuch eines Partnerzahnarztes (www.godentis.de)
- Zahnstaffel: 1. Kalenderjahr bis 250 EUR, 1.+2. Kalenderjahr bis 500 EUR, 1. bis 3. Kalenderjahr bis 750 EUR, danach frei.
Zahnzusatzversicherung - Baustein Zahnbehandlung (DBE)
- Zahnbehandlung: 2 x pro Jahr jeweils bis zu 75 EUR Erstattung für professionelle Zahnreinigung und Zahnprophylaxe
- Leistungserhöhung auf max. 100 Euro bei Besuch eines Partnerzahnarztes
- Kieferorthopädie für Kinder: Erstattung von 100 Prozent der Zahn- und Kieferregulierungen (incl. KIG 1 und 2), Höchstleistung 1.500 EUR pro Versicherungsfall
- Parodontalbehandlung: 100%
- Wurzelbehandlung: 100%
Die Tarife sehen keine Bildung von Altersrückstellungen vor, sondern die Beiträge passen sich entsprechend des Lebensjahres an. Dabei bildet die DKV Altersgruppen (0-19, 20-29, 30-39, 40-49, 50-59, 60+), um nicht jedes Jahr eine Anpassung durchführen zu müssen.
Besonderheiten der Zahnzusatzversicherung
Wer ist versicherbar?
Versichert werden können Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und entweder selbst oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Personen, die privat versichert sind, Anrecht auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben, können diese Krankenzusatzversicherung leider nicht abschließen, da eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse zwingend erforderlich ist.
Der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
Das ist ein sehr großer Vorteil für Sie. Stellen Sie sich vor, Sie müssen die Leistungen des Versicherers wegen einer Erkrankung in Anspruch nehmen oder Sie erkranken sogar chronisch. Würde der Versicherer nicht auf sein Kündigungsrecht verzichten, könnte er sich auf einfache Art und Weise seiner kranken Kunden entledigen und Sie würden Ihre Absicherung verlieren.
günstig.
Versicherungsbeginn und Laufzeit der Zahnzusatzversicherung
Versicherungsbeginn der Zahnzusatzversicherung kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden.
Die Versicherungsdauer beträgt 2 Jahre, wobei das erste Versicherungsjahr am 31.12. des Kalenderjahres endet. Sie verlängert sich automatisch, wenn Sie den Vertrag nicht 3 Monate vor Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Grundsätzlich beträgt die besondere Wartezeit für Zahnersatzleistungen, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie 8 Monate, für alle anderen Aufwendungen gilt eine dreimonatige allgemeine Wartezeit. Die Wartezeiten entfallen bei unfallbedingten Leistungen. Im Tarif DBE entfällt die Wartezeit für den Bereich der Zahnprophylaxe.
Ein Wartezeiterlass aufgrund einer Vorversicherung ist für Kranken
zusatzversicherungen nicht vorgesehen. Das gilt auch, wenn die zu versichernde Person vorher eine private Vollversicherung hatte. Ein Wartezeiterlass mit einem ärztlichem Zeugnis ist allerdings möglich.
Versicherer
Versicherer ist die DKV (Deutsche Krankenversicherung
AG). 1927 gegründet, ist die DKV heute mit mehr als 3,5 Mrd. Euro Beitragseinnahmen der größte und finanzstärkste Krankenversicherer in Deutschland.
Betreuung im Schadensfall
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich im Schadensfall entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden. Wir empfehlen aber, uns als Ihren Betreuer einzubeziehen.
Zum einen, weil wir Ihnen bei der Schadensmeldung helfen können und zum anderen, weil wir Kopien des kompletten Vorgangs inkl. Schriftverkehr aufbewahren, wodurch eine zusätzliche Kontrolle gewährleistet ist.
Hintergrund
Von den niedrigen gesetzlichen Regelleistungen für Zahnbehandlungen kann man sich heute leider keine zufriedenstellenden Lösungen für die Zahngesundheit erhoffen. Um im Bedarfsfall hochwertige Qualität zu erhalten sind hohe private Zuzahlungen notwenig. Ohne speziell dafür vorgesehene Rücklagen können das jedoch die Wenigsten bezahlen.
Die Lösung: Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie qualitativ hochwertige Lösungen für Ihre Zähne beanspruchen – und sich diese auch leisten.
Die Versicherungsbedingungen stellen wir Ihnen vor Vertragsabschluss zur Verfügung. Sie sollten sich diese ansehen und ausdrucken oder auf Ihren Computer abspeichern.
Zahnzusatzversicherung - Service
Implantologen mit erweiterten Garantieleistungen.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner:
Implantate.com können Sie nach Implantologen suchen, die Ihnen bei einer Implantatbehandlung verbesserte Garantien anbieten. So ziehen Sie den größten Nutzen aus Ihrer Zahnersatzversicherung.

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Wichtiger Hinweis
Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
Versicherungsbedingungen
Bedingungen DT50, DT85, DBE